Geprüft am 20. Oktober 2026.

Ein gleichzeitiger Umzug der ganzen Familie mit der Chancenkarte ist nicht in jeder Konstellation möglich. Die Such-Chancenkarte eines Erwachsenen eröffnet dem Ehepartner grundsätzlich keinen gewöhnlichen Ehegattennachzug. Dafür braucht der zweite Erwachsene eine eigene Aufenthaltsgrundlage, etwa eine eigene Chancenkarte. Minderjährige Kinder können unter den für sie geltenden Voraussetzungen einschließlich gesicherter Finanzierung mitkommen. Fehlt dem Ehepartner eine eigene Grundlage, kann zunächst die Suche nach qualifizierter Arbeit und der Wechsel in einen passenden Arbeitstitel sinnvoll sein; anschließend wird der Familiennachzug organisiert.

So unterscheidet auch der offizielle FAQ von Make it in Germany zwischen Ehepartnern und Kindern.

Für den ersten Umzug aus einem GUS-Staat oder einem anderen Staat außerhalb der EU ist das entscheidend. Budget und Abreisedatum dürfen nicht allein anhand der Voraussetzungen des Hauptantragstellers geplant werden. Klären Sie die Grundlage jedes Erwachsenen, die Anträge der Kinder und die Finanzierung der Familie während der Arbeitssuche.

Drei Szenarien für den Familienumzug

Beide Ehepartner erfüllen die Voraussetzungen der Chancenkarte. Jeder stellt einen eigenen Antrag und weist seine Voraussetzungen nach. Einer kann als anerkannte Fachkraft, der andere über das Punktesystem beantragen. Für die Kinder werden eigene Anträge vorbereitet. Ein gemeinsamer Einreisetermin kann geplant werden; gleichzeitige Entscheidungen sind damit nicht garantiert.

Ein Ehepartner hat eine Chancenkarte, der andere eine andere eigene Grundlage. Beispielsweise liegt bereits ein geeignetes Arbeitsangebot oder eine Studienzulassung vor. Für diese Person gelten die Bedingungen des jeweiligen Weges. Die Heiratsurkunde ersetzt weder Arbeitsvertrag noch Zulassung oder Finanzierungsnachweise.

Nur ein Erwachsener erfüllt die Voraussetzungen. Der zweite kann nicht einfach als begleitender Ehepartner in dessen Antrag aufgenommen werden. Vergleichen Sie zwei Pläne: Zunächst reist eine Person zur Suche ein und die Familie folgt nach Erteilung eines geeigneten Status; oder der Arbeitgeber wird noch vor der Ausreise gefunden und der Umzug über einen Arbeitsaufenthalt vorbereitet.

Die Entscheidung ist auch praktisch. Wenn beide Erwachsene Vorstellungsgespräche, Sprachkurse und Nebenbeschäftigung organisieren, muss die Betreuung der Kinder geklärt sein. Gemeinsam einreisen zu dürfen bedeutet noch nicht, dass Zeitplan und Budget mehrere Monate Suche tragen.

Zwei Zugangswege: Nicht jeder braucht Punkte

Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG dient der Suche nach Arbeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die erste Such-Chancenkarte wird für bis zu ein Jahr erteilt. Dafür bestehen zwei Zugangswege.

Die Grundlagen erläutert unser Überblick zur Chancenkarte. Für den Familienplan sind die folgenden Unterschiede wichtig.

Weg 1: Sie gelten als Fachkraft

Das kann etwa eine Person mit deutscher Berufsausbildung oder deutschem Hochschulabschluss sein, ebenso jemand mit einer ausländischen Qualifikation, die die deutschen Anerkennungs- beziehungsweise Vergleichbarkeitsanforderungen erfüllt. Bei beruflichen und akademischen Abschlüssen unterscheiden sich die Nachweise. Die Definition steht in § 18 Absatz 3 AufenthG.

  • Sie müssen keine sechs Punkte erreichen.
  • Für die Erteilung der Chancenkarte ist auf diesem Weg kein obligatorischer Sprachnachweis vorgesehen.
  • Lebensunterhalt und alle übrigen Aufenthaltsvoraussetzungen müssen trotzdem gesichert beziehungsweise erfüllt sein.

Ein entbehrliches Sprachzertifikat beweist keine praktische Arbeitsfähigkeit auf Deutsch. Auch die für den Einwanderungsweg anerkannte Qualifikation ist nicht automatisch die Erlaubnis zur Ausübung eines reglementierten Berufs. Siehe die offiziellen Bedingungen beider Zugangswege.

Weg 2: Sie beantragen über das Punktesystem

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:

  1. Eine geeignete formale Qualifikation: ein im Erwerbsstaat staatlich anerkannter Hochschulabschluss oder eine dort anerkannte Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildung. Auch ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Berufsabschluss einer deutschen Auslandshandelskammer, AHK, ist vorgesehen.
  2. Deutsch mindestens A1 oder Englisch mindestens B2.
  3. Mindestens sechs nachgewiesene Punkte.
  4. Gesicherter Lebensunterhalt für den beantragten Zeitraum.

Erfahrung allein ersetzt den erforderlichen Abschluss nicht. Bei Berufsabschlüssen dient häufig die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation, DAB, der ZAB als Nachweis für Ausbildungsabschluss, staatliche Anerkennung im Erwerbsland und notwendige Dauer. Eine DAB ist keine volle berufliche Anerkennung in Deutschland. Für Hochschulabschlüsse gelten andere Nachweise, etwa passende anabin-Einträge oder eine Zeugnisbewertung. Siehe § 20a Absatz 4 und die ZAB zur DAB.

Ein passender Bescheid über eine Teilanerkennung nach § 20b Absatz 1 Nummer 1 bildet einen Sonderfall: Er bringt vier Punkte und lässt die Qualifikationsvoraussetzungen aus § 20a Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 entfallen. Sprachkenntnisse, weitere notwendige Punkte und Finanzierung bleiben erforderlich. Ein solcher Bescheid ist nicht mit dem Hochschulstatus H+ in anabin zu verwechseln. Siehe § 20b AufenthG.

Punkte bei zwei Ehepartnern richtig berechnen

Es gibt kein gemeinsames Punktekonto der Familie. Jeder wird einzeln bewertet. Deutsch A2 bringt einen Punkt, B1 zwei und B2 oder höher drei; diese Stufen werden nicht addiert. Englisch C1 bringt einen zusätzlichen Punkt. Deutsch A1 beziehungsweise Englisch B2 erfüllen die sprachliche Zugangsvoraussetzung, bringen allein aber keine Punkte.

Für einschlägige Erfahrung nach dem Qualifikationserwerb gibt es zwei Punkte bei mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre oder drei Punkte bei mindestens fünf Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre. Weitere Punkte können aus Alter, einer gesetzlich erfassten Engpassqualifikation und geeignetem früherem Aufenthalt in Deutschland entstehen. Grundlage sind § 20b und die gesetzliche Punktetabelle.

Ein zusätzlicher Punkt für den Ehepartner setzt voraus, dass dieser selbst die Voraussetzungen der Chancenkarte erfüllt, bei derselben zuständigen Stelle beantragt oder beantragt hat, eine gemeinsame Einreise vorgesehen ist und der Bezug zum konkreten Antrag angegeben wird. Verheiratet zu sein oder einen Partner mit Abschluss zu haben reicht nicht. Zwei Personen mit unzureichenden Voraussetzungen können nicht einfach gegenseitig ihre Lücken schließen. Siehe § 20b Absatz 1 Nummer 12.

Bereiten Sie zwei getrennte Ordner mit Qualifikation, Sprache, Punktenachweisen und Finanzierung vor. Ergänzen Sie eine gemeinsame Familienübersicht mit Namen, Geburtsdaten der Kinder und geplanter Einreisefolge.

Unklar, ob beide sofort mitkommen können? Besprechen Sie Ihren Familienplan mit RelocationDE. Wir prüfen die Grundlagen jedes Erwachsenen und die Vorbereitung anhand der Dokumente statt einer zusammengerechneten Familienpunktzahl.

Können Kinder mit einer Chancenkarte mitkommen?

Ja, ein Kindernachzug ist unter Voraussetzungen möglich. Dafür werden eigene Anträge nach den Familiennachzugsregeln gestellt. Gemeint sind regelmäßig minderjährige Kinder, die ledig sind, also weder verheiratet sind noch zuvor verheiratet waren. Volljährige Kinder benötigen in der Regel eine eigene Grundlage. Siehe die offiziellen Hinweise zum Kindernachzug.

  • Alter und Familienstand des Kindes;
  • Geburtsurkunde und Abstammung;
  • Personensorge und Sorgerechtsnachweise;
  • Aufenthaltsgrundlagen beider Eltern;
  • Lebensunterhalt, Versicherung und Wohnraum;
  • zusätzliche Voraussetzungen bei 16- und 17-Jährigen.

Wenn nur ein Elternteil einreist

Bei gemeinsamem Sorgerecht erfordert der Nachzug zu nur einem Elternteil das Einverständnis des anderen mit dem Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle. Eine Erlaubnis für eine kurze Reise muss keinen dauerhaften Wohnortwechsel abdecken. Eine Scheidung bedeutet nicht automatisch alleiniges Sorgerecht. Grundlage ist § 32 Absatz 3 AufenthG.

Das Einreiserecht des Kindes schafft dem zweiten Erwachsenen nicht automatisch ein Einreiserecht als „Begleitperson“. Seine Grundlage wird gesondert geprüft.

Wenn das Kind bereits 16 ist

Dann ist die Reihenfolge des Umzugs wichtig. Verlegt das Kind seinen Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit beiden Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil, können zusätzliche Sprach- oder Integrationsvoraussetzungen nach § 32 Absatz 2 gelten. Gemeinsame Übersiedlung und gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.

Erleichterungen für Kinder von Inhabern einer Blauen Karte oder eines Titels nach § 18a beziehungsweise § 18b dürfen nicht automatisch auf die Such-Chancenkarte übertragen werden. Eine Fachkraftqualifikation macht den Aufenthalt nach § 20a nicht zu einem Arbeitstitel. Nähern sich Kinder dem 16. oder 18. Geburtstag, sollten Alters- und Antragsfragen vor der Festlegung des Abreisetermins geprüft werden.

Familienbudget: 13.092 Euro reichen als Nachweis nicht für alle

Für einen Chancenkarte-Antragsteller nennt das offizielle Portal 2026 einen Finanzierungsbetrag von 1.091 Euro monatlich. Für zwölf Monate sind das 13.092 Euro. Als Nachweis kommen etwa Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung infrage. Auch ein geeigneter Vertrag für erlaubte Nebenbeschäftigung kann berücksichtigt werden. Reicht das Netto nicht aus, kann die Differenz durch ein Sperrkonto gedeckt werden. Siehe den offiziellen Finanzierungs-FAQ.

Beantragen zwei Erwachsene jeweils ein Jahr und decken sie den gesamten Zeitraum ausschließlich mit gesperrten Mitteln, ergibt die Rechnung für die Erwachsenen 26.184 Euro. Das ist kein gesetzliches „Familienpaket“. Kinder, Versicherungen, Umzug und tatsächliche Wohnkosten müssen zusätzlich geprüft werden. Andere Aufenthaltsdauern oder Finanzierungsformen verändern die Rechnung.

Gesicherter Lebensunterhalt umfasst Krankenversicherung. Beim Kindernachzug zu § 20a ist grundsätzlich auch ausreichender Wohnraum wichtig: Die besondere Befreiung in § 29 Absatz 5 nennt andere Titel, aber nicht die Chancenkarte. Siehe § 2 Absatz 3, § 5 und § 29 AufenthG.

Gliedern Sie das Budget in drei Teile:

  1. Monatlich: Warmmiete, Lebensmittel, Verkehr, Telefon, Versicherung jeder Person und Ausgaben für die Kinder.
  2. Zum Start: Dokumente, Übersetzungen, Reise, Übergangswohnung, Kaution und Einrichtung.
  3. Reserve: spätere Einstellung, Stadtwechsel, zusätzliche Unterlagen oder Rückreise, falls keine weitere Aufenthaltsgrundlage besteht.

Rechnen Sie dieselbe Summe nicht zugleich als gesperrten Finanzierungsnachweis und frei verfügbares Kautionsgeld. Unbestätigte Sozialleistungen oder eine erst erhoffte Nebenbeschäftigung sind noch kein verfügbares Einkommen. Klären Sie auch eine mögliche Familienversicherung konkret, statt Erfahrungen von Bekannten zu übertragen.

Eltern planen an einem Tisch den Familienumzug, während ihre Kinder daneben zeichnen
Aufenthaltsgrundlagen, Kinderbetreuung und Budget als gemeinsame Familienplanung betrachten. KI-generierte Illustration.

Warum Deutsch auch ohne Sprachnachweispflicht wichtig ist

Sprachvorbereitung gehört neben Abschlussprüfung und Budget in den Familienplan. Ein Visum erhalten zu können und schnell passende Arbeit zu finden sind unterschiedliche Fragen. Wird die Suche aus Familienersparnissen bezahlt, wird eine geringe Stellenauswahl zum finanziellen Risiko.

Unterscheiden Sie drei Ebenen:

  1. Visum: Beim Punktesystem genügen als sprachliche Grundvoraussetzung Deutsch A1 oder Englisch B2; beim Fachkraftweg ist kein Pflichtnachweis vorgesehen. Auch für Blaue Karte und Fachkraft-Arbeitstitel gibt es keine einheitliche allgemeine Sprachstufe für alle. Siehe die offizielle Übersicht zu Deutschkenntnissen.
  2. Arbeitgeber: Das Unternehmen legt Arbeitssprache, Kundenkontakt und Dokumentation fest. A1 erfüllt eine Zugangsvoraussetzung, reicht aber meist nicht für ein ausführliches Gespräch auf Deutsch. B1 bis B2 ist je nach Beruf ein mögliches Lernziel, keine universelle Visumvoraussetzung.
  3. Reglementierter Beruf: Eigene Anerkennungs- und Sprachregeln gelten weiter. Für die Anerkennung als Pflegefachkraft nennt das offizielle Portal beispielsweise mindestens B2. Eine Chancenkarte hebt dies nicht auf. Siehe die Bedingungen für Pflegefachkräfte.

Englischsprachige Stellen gibt es nicht nur in der IT, sondern beispielsweise auch in internationalen Forschungsteams. Ob sie zu Ihrem Profil passen, muss anhand konkreter Anzeigen geprüft werden. Eine Berufsbezeichnung garantiert keine englischsprachige Auswahl. Siehe Make it in Germany zur Forschung.

Wählen Sie vor der Einreise einige Zielpositionen und prüfen Sie Arbeitgeberanforderungen in den geplanten Städten. Erfassen Sie Arbeitssprache, Qualifikation, notwendige Zulassungen und Interviewformat. Das ist aussagekräftiger als eine allgemeine Liste gesuchter Berufe.

Sie möchten zuerst die Beschäftigungsperspektiven prüfen? RelocationDE unterstützt Arbeitgebersuche und Vorbereitung des Arbeitsaufenthalts: Lebenslauf, geeignete Stellen und Vergleich von Blauer Karte mit anderen Grundlagen. Deutsch sollten Sie parallel entwickeln. Ein Arbeitsangebot und eine Visumentscheidung werden nicht vorab garantiert.

Was geschieht nach einem Arbeitsangebot?

Während der Suche erlaubt die Chancenkarte insgesamt durchschnittlich höchstens 20 Arbeitsstunden pro Woche. Daneben ist Probebeschäftigung für jeweils bis zu zwei Wochen pro Arbeitgeber zu den in § 20a Absatz 2 genannten Zwecken möglich. Das ist keine allgemeine Erlaubnis, sofort jede Vollzeitstelle anzutreten.

Nach einem geeigneten Angebot werden mögliche Anschlusstitel geprüft:

  • Blaue Karte EU nach § 18g: Qualifikation und Tätigkeit, Angebotsdauer und zutreffende Gehaltsgrenze;
  • § 18a oder § 18b: anerkannte Berufsqualifikation beziehungsweise passende akademische Qualifikation und qualifizierte Beschäftigung;
  • andere Grundlage: wenn Profil und Angebot deren eigene Bedingungen erfüllen.

Die Blaue Karte verlangt 2026 grundsätzlich 50.700 Euro Jahresbrutto; für gesetzlich bestimmte Kategorien gelten mit notwendigen Zustimmungen 45.934,20 Euro. Ein Gehalt unter der Blue-Card-Grenze schließt einen anderen Arbeitsweg nicht automatisch aus. Siehe Blaue Karte EU und Fachkraft-Aufenthalt.

Den Statuswechsel beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Beginnen Sie eine reguläre Vollzeitbeschäftigung nicht allein aufgrund des unterschriebenen Vertrags oder abgesandten Antrags; prüfen Sie die dokumentierte Arbeitserlaubnis. Eine Folge-Chancenkarte setzt die besonderen Bedingungen des § 20a Absatz 5 voraus. Fortgesetzte Arbeitssuche allein genügt nicht.

Wann kann der Ehepartner nachziehen?

Nach dem Wechsel auf eine passende Arbeitsgrundlage wird der Familienplan neu geprüft. Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte oder eines Titels nach § 18a oder § 18b sind vom vorherigen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse befreit. Die übrigen einschlägigen Bedingungen bleiben bestehen: gültige Ehe, Alter, Familiennachweise und Lebensunterhalt. Je nach Grundlage können auch Zeitpunkt der Eheschließung und erwartete Aufenthaltsdauer relevant sein. Siehe § 30 AufenthG.

Mehr dazu im Beitrag über Ehepartner und Kinder von Blue-Card-Inhabern.

Familienunterlagen können schon während der Arbeitssuche vorbereitet werden. Eine bloße Zusage eines Arbeitgebers reicht aber nicht für eine verlässliche Visumplanung. Wird die Stelle noch vor der ersten Einreise gefunden, vergleichen Sie direkt Arbeitsvisum und Chancenkarte: Der Zwischenschritt zur Suche kann entfallen.

Checkliste für die Familie

  • Jeder Erwachsene hat eine eigene geprüfte Grundlage.
  • Für jede Chancenkarte ist der richtige Weg gewählt: Fachkraft oder Punkte.
  • Qualifikation, erforderliche Sprache und Finanzierung sind geprüft.
  • Die Kinderunterlagen passen zu Alter und Sorgerecht.
  • Wohnraum und Versicherung jeder Person sind geklärt.
  • Zuständige Vertretung, Antragskanal und Verknüpfung der Familienanträge stehen fest.
  • Arbeitgebersuche und Deutschlernen sind geplant.
  • Es gibt einen Plan für zeitversetzte Visa oder eine erfolglose Suche innerhalb der Frist.

Häufige Fragen

Für den gewöhnlichen gemeinsamen Umzug mit einem Such-Chancenkarte-Inhaber braucht er eine eigene Grundlage. Ehe und ausreichende Ersparnisse ersetzen diese nicht.

Nein. Eine geeignete Berufsqualifikation kann genügen. Kurze Kurse oder Berufserfahrung allein sind aber nicht mit der verlangten Berufsausbildung gleichzusetzen.

Ja, wenn die Voraussetzungen des Kindernachzugs einschließlich Sorgerecht und gegebenenfalls Einverständnis erfüllt sind. Die Grundlage des zweiten Erwachsenen wird getrennt geprüft.

Das hängt von ihrem jeweiligen Weg ab. Beim Punktesystem ist Englisch B2 als Alternative möglich; beim Fachkraftweg gibt es keinen obligatorischen Sprachnachweis. Praktische Vorbereitung auf Beruf und Alltag bleibt trotzdem sinnvoll.

Eine automatische Verlängerung der Suche über ein Jahr hinaus besteht nicht. Es muss eine andere rechtmäßige Grundlage oder die besondere Voraussetzung der Folge-Chancenkarte vorliegen. Ohne weitere Aufenthaltsgrundlage ist die Ausreise erforderlich.

Nein. Bei einem bereits vorhandenen passenden Angebot und erfüllten Bedingungen kann direkt der entsprechende Arbeitsweg vorbereitet werden.

Dieser Beitrag informiert allgemein. Voraussetzungen sind anhand Ihrer Familie, Unterlagen und der zum Antrag geltenden Regeln individuell zu prüfen. Entscheidungen treffen die zuständigen deutschen Behörden.

Sie planen den ersten Umzug mit Ehepartner und Kindern? Schreiben Sie RelocationDE mit den Berufen beider Erwachsenen, Deutsch- und Englischkenntnissen, dem Alter der Kinder und vorhandenen Arbeitsangeboten. Wir helfen bei der Vorbereitung, der Einschätzung von Suchmöglichkeiten und der Wahl eines passenden Visumwegs für die Familie.

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