Beratung für Spätaussiedler

Wir prüfen Familiengeschichte und Unterlagen, erklären die BVFG-Kriterien und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Startseite Beratung zum Spätaussiedlerverfahren
Wir prüfen Ihre Familiengeschichte, erklären die BVFG-Kriterien und erstellen einen persönlichen Plan für die nächsten Schritte.

Wir beraten russischsprachige Kunden weltweit, prüfen ihre Angaben und Unterlagen, erkennen mögliche Risiken und erklären die Anforderungen verständlich.

FIRMDER UG (haftungsbeschränkt) ist ein unabhängiges privates Beratungsunternehmen. Wir sind keine Behörde und entscheiden nicht über Anträge unserer Kunden. Die abschließende Prüfung und Entscheidung obliegt ausschließlich den zuständigen deutschen Behörden.

Was ist das Spätaussiedlerverfahren?
Flagge Deutschlands

Das Spätaussiedlerverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) betrifft Personen deutscher Abstammung und bestimmte Familienangehörige. Die Voraussetzungen hängen von Abstammung, Lebensgeschichte, familiären Verbindungen, Sprache und weiteren gesetzlichen Kriterien ab.

In der Beratung erklären wir die Grundstruktur der Anforderungen und gleichen sie mit Ihren Angaben ab. Jeder Fall wird einzeln betrachtet; eine Beratung ersetzt keine behördliche Entscheidung.

Welche Ausgangsdaten wir prüfen
1

Familiengeschichte

Geburtsorte und -daten von Antragsteller, Eltern und Großeltern sowie die Wohnsitzgeschichte der Familie.

2

Deutsche Abstammung

Angaben zu Nationalität und Abstammung in Familien- und Archivunterlagen.

3

Alter und Familienzusammensetzung

Geburtsdaten, Ehepartner, Kinder und weitere Umstände, die für die individuelle Prüfung relevant sein können.

4

Sprachliche Ausgangslage

Aktuelles Deutschniveau und passende Vorbereitung unter Berücksichtigung der Rolle jedes Familienmitglieds im Verfahren.

Einzelne Merkmale begründen keine automatische Berechtigung. Eine belastbare Einschätzung erfordert die Betrachtung aller Umstände.

Was eröffnet dieser
Aufnahmeweg?

Bei berechtigter Aufnahme wird die Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG erworben; die gewöhnlichen Einbürgerungsfristen sind dafür nicht maßgeblich. Das Aufnahmeverfahren und seine Abstammungs-, Sprach- und weiteren Voraussetzungen müssen dennoch erfüllt werden.

Nach positiver Prüfung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen:

Spätaussiedler erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG gemäß § 7 StAG. Einreise, Anerkennungsbescheinigung und die spätere Ausstellung eines Reisepasses sind unterschiedliche Schritte; der Pass wird nicht automatisch bei Ankunft ausgehändigt.

Auch später geborene Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Entscheidend sind unter anderem Geburtszeitpunkt, Einbeziehung und der Staatsangehörigkeitsstatus der Eltern; ein automatischer Erwerb gilt nicht pauschal für alle Kinder.

Für die Einbeziehung eines Ehepartners muss die Ehe grundsätzlich seit mindestens drei Jahren bestehen; hinzu kommen weitere Voraussetzungen. Der Staatsangehörigkeitserwerb erfolgt bei berechtigter Aufnahme mit der Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 BVFG.

Aufnahmeverfahren mit Abstammungsnachweis

Zu prüfen und nachzuweisen sind insbesondere:

– belegbare deutsche Abstammung, beispielsweise über Eltern oder Großeltern,
– grundsätzlich die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, nach den gesetzlichen Anforderungen.

Ehepartner und Abkömmlinge können bei erfüllten Voraussetzungen nach § 27 Absatz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid einbezogen werden; ihre Rechtsstellung richtet sich anschließend unter anderem nach § 7 BVFG.

Sprachanforderungen:

Bei Hauptantragstellern sind die sprachlichen Voraussetzungen nach § 6 BVFG zu prüfen: grundsätzlich zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch. B1 kann insbesondere für das Bekenntnis auf andere Weise relevant sein; ein B1-Zertifikat und ein Sprachtest sind nicht in jedem Fall dieselbe Anforderung. Nachweisform und gesetzliche Ausnahmen werden individuell geprüft.

Für die Einbeziehung von Ehepartnern und volljährigen Abkömmlingen sind grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse, üblicherweise A1, nach § 27 Absatz 2 BVFG erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind zu prüfen.

Gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis können insbesondere bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen gelten. Alter allein führt nicht automatisch zu einer Befreiung. Voraussetzungen und Nachweise werden individuell geprüft.

Staatsangehörigkeit durch Abstammung: gesonderte Prüfung

Ob Nachkommen im Ausland bereits deutsche Staatsangehörige sind, richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht und insbesondere danach, ob ein Elternteil bei ihrer Geburt deutsch war. Die spätere Aufnahme eines Elternteils als Spätaussiedler macht zuvor geborene Kinder nicht automatisch zu Deutschen. Für im Aussiedlungsgebiet verbliebene Angehörige kann stattdessen eine nachträgliche Einbeziehung nach § 27 BVFG zu prüfen sein. Bei einer bereits bestehenden Staatsangehörigkeit ist die Feststellung gegebenenfalls möglich:

– gegebenenfalls ohne vorherigen Umzug nach Deutschland, wenn bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht,
– ohne BVFG-Sprachtest bei der Feststellung einer bereits bestehenden Staatsangehörigkeit,
– nach gesonderter Prüfung des Staatsangehörigkeitsrechts; die spätere Anerkennung eines Elternteils als Spätaussiedler überträgt die Staatsangehörigkeit nicht automatisch rückwirkend auf Kinder.
Spätaussiedler
Das Spätaussiedlerverfahren ist ein gesetzlich geregelter Aufnahmeweg für Menschen deutscher Volkszugehörigkeit und bestimmte Angehörige. Bei Erfüllung der Voraussetzungen verbindet sich die Aufnahme mit dem Staatsangehörigkeitserwerb nach § 7 StAG. Deutsche Abstammung allein reicht dafür nicht aus.
So arbeiten wir
Erste Prüfung Ihrer Angaben

1. Schildern Sie Ihre Situation

Übermitteln Sie vorhandene Angaben zur Familiengeschichte und Kopien Ihrer Unterlagen. Für die erste Beratung verlangen wir keine Originale.

2. Erste Einschätzung erhalten

Wir gleichen Ihre Angaben mit wesentlichen BVFG-Kriterien ab und halten belegte Umstände, Lücken und offene Fragen fest.

3. Schriftliche Zusammenfassung erhalten

Die Zusammenfassung zeigt vorläufig belegte Kriterien, fehlende Angaben und Risiken, die vor weiteren Schritten zu beachten sind.

4. Klaren Beratungsumfang vereinbaren

Vor Beginn der kostenpflichtigen Arbeit halten wir Leistungen, Preis und die vorgesehenen Beratungsergebnisse fest. Die Vergütung betrifft die Arbeit der Fachleute und ist nicht von einer behördlichen Entscheidung abhängig.
Ihre Unterlagen prüfen und ordnen

Nach der Ersteinschätzung können Sie eine erweiterte Beratung beauftragen. Wir ordnen Ihre Unterlagen, prüfen ihre innere Stimmigkeit und erstellen eine verständliche Fragenliste für Ihre weitere eigenständige Verwendung.

1. Familienchronologie erstellen

Wir ordnen Daten, Wohnorte, familiäre Beziehungen und Abstammungsangaben, um Widersprüche und fehlende Informationen zu erkennen.

2. Zusammenhänge der Unterlagen prüfen

Wir vergleichen Namensschreibweisen, Daten, Verwandtschaft und weitere Angaben in Ihren Kopien.

3. Übersetzungen und sprachliche Aufbereitung koordinieren

Wir erläutern, welche Unterlagen gegebenenfalls übersetzt, beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden müssen, und koordinieren bei Bedarf unabhängige Fachleute.

4. Persönliche Checkliste erstellen

Sie erhalten eine strukturierte Übersicht der vorhandenen Unterlagen, Lücken, offenen Fragen und möglichen nächsten Schritte.

Ergebnis:

Sie erhalten ein verständliches Beratungsergebnis und geordnete Arbeitsunterlagen für Ihre eigenen weiteren Entscheidungen.

Beratungsplan für weitere Schritte

Wir erläutern anhand der Ergebnisse mögliche nächste Schritte und helfen Ihnen, die eigenständige Zusammenarbeit mit zuständigen Organisationen und Fachleuten vorzubereiten.

1. Schrittweiser Plan

Sie erhalten eine persönliche Abfolge weiterer Schritte unter Berücksichtigung Ihrer Familie, der vorhandenen Unterlagen und erkennbarer Risiken.

2. Eingegangene Schreiben erläutern

Wenn Sie bereits ein Schreiben einer Organisation oder eines Fachmanns erhalten haben, helfen wir, den Inhalt zu verstehen und offene Fragen zu bestimmen.

3. Sprachvorbereitung

Bei Bedarf wählen wir ein passendes Deutschlernformat anhand des aktuellen Niveaus und der Ziele Ihrer Familienmitglieder aus.

4. Umzug und Ankommen planen

Wir beraten gesondert zu praktischen Umzugsfragen: Krankenversicherung, Wohnungssuche, Bankkonto, Schule, Kindergarten und erste organisatorische Schritte in Deutschland.

Ergebnis:

Sie erhalten einen geordneten Plan mit einer verständlichen Aufteilung der nächsten Aufgaben. Behördliche Entscheidungen und amtliche Dokumente gehören nicht zum Ergebnis der Beratungsleistung von FIRMDER.

Die Aufnahme als Spätaussiedler kann mit Unterstützungsangeboten für Umzug, Orientierung und Integration verbunden sein. Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Leistungen richtet sich nach den jeweils geltenden Regeln und individuellen Voraussetzungen.

Unterstützung bei der
Integration in Deutschland

Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Unterstützung richten sich nach dem jeweiligen Status und den Anspruchsvoraussetzungen und können das Ankommen erleichtern.

Spätaussiedlerprogramm für Deutschland
Was ist zu beachten?

Ehepartner
neu ankommende
Spätaussiedler

Das BVFG regelt die Aufnahme von Spätaussiedlern. Personen deutscher Abstammung etwa aus Russland, Kasachstan und weiteren Aussiedlungsgebieten können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nach Deutschland ziehen. Der Staatsangehörigkeitserwerb richtet sich nach § 7 StAG und der Bescheinigung nach § 15 BVFG.

Rentnerinnen und Rentner
neu ankommende
Spätaussiedler

Die Aufnahme als Spätaussiedler kann mit Unterstützungsangeboten für Umzug, Orientierung und Integration verbunden sein. Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Leistungen richtet sich nach den jeweils geltenden Regeln und individuellen Voraussetzungen.

Ankommen in Deutschland
Unterkunft für
neu ankommende
Spätaussiedler
Nachweis
Wohnberechtigungsschein für
geförderten
Wohnraum
Krankenversicherung für Spätaussiedler
Bankkonto
Konto für
neu ankommende
Spätaussiedler
Jobsuche
Sozialleistungen
Kfz-Versicherung
Anerkennung von Abschlüssen
Beratungspakete für Spätaussiedler
BERATUNGSPAKET
Ersteinschätzung
€ 900
  • Fragebogen zu Ihrer Ausgangssituation prüfen
  • Wesentliche BVFG-Kriterien prüfen
  • Liste fehlender Angaben
  • Schriftliche Zusammenfassung
  • Besprechung der Ergebnisse
GESPRÄCH BUCHEN
BERATUNGSPAKET
Umzug und Ankommen
Individuelles Angebot
  • Beratungsplan für den Umzug
  • Orientierung zur Krankenversicherung
  • Beratung zu Unterkunft und Anmeldung
  • Bank- und Alltagsfragen
  • Schule, Kindergarten und Integrationsangebote
  • Persönliche Beratung nach dem Umzug
GESPRÄCH BUCHEN
SPRACHSCHULE
Eine Unterrichtseinheit ab 16 €
  • Flexible Lernformate: Einzelstunden oder Pakete mit 40 oder 100 Unterrichtseinheiten.
  • Die passende Anzahl an Unterrichtseinheiten hängt von Ausgangsniveau, Lernziel und Fortschritt ab und wird individuell bestimmt.
GESPRÄCH BUCHEN
BERATUNGSPAKET
Erweiterte Familienprüfung
ab 1.100 €
ERSTEINSCHÄTZUNG ENTHALTEN
  • Alle Leistungen der Ersteinschätzung
  • Familienchronologie
  • Bereitgestellte Kopien prüfen
  • Übersicht zu Widersprüchen und Risiken
  • Hinweise zur Übersetzung und Ordnung der Unterlagen
  • Persönlicher Plan für weitere Schritte
GESPRÄCH BUCHEN
TELEGRAM Telegram
Informationskanal zum Leben und Ankommen in Deutschland
10 € / Monat
Im Abonnement enthalten:
  • Zugang zur Wissensdatenbank und exklusiven Informationsmaterialien
  • Praktische Informationen zu Leben, Umzug und Ankommen in Deutschland
  • Themengespräche mit Fachleuten
ZUGANG BUCHEN
VERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND
5 €/Tag/Person

Krankenversicherung für den Umzug nach Deutschland passend zu Ihrer Situation und dem geplanten Einreisedatum auswählen.

FAQ

Die Beratung richtet sich an Menschen deutscher Abstammung und ihre Familien, die sich zunächst mit den BVFG-Kriterien vertraut machen möchten. Deutsche Abstammung oder ein einzelnes Dokument allein garantieren nicht, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Hilfreich sind Geburtsdaten und -orte, Verwandtschaftsbeziehungen, Nationalitätsangaben zu Vorfahren, frühere Wohnorte sowie vorhandene Familien- und Archivunterlagen. Für das Erstgespräch genügen Kopien und eine Schilderung Ihrer Situation.

Die sprachlichen Voraussetzungen hängen von der Rolle im Familienverfahren und den persönlichen Umständen ab. In der Beratung erklären wir die Anforderungen und helfen, eine passende Vorbereitung zu wählen. Die abschließende Prüfung obliegt den zuständigen Behörden.

Ja. Familienzusammensetzung, Verwandtschaft und die individuellen Umstände jedes Menschen sind für die Prüfung wichtig. Wir erstellen eine Familienübersicht und markieren Punkte, die gesondert geklärt werden müssen.

Schriftliche Zusammenfassung der Ausgangsdaten, Übersicht über Risiken und Lücken sowie ein Informationsplan für weitere Schritte. Die Beratung ist keine behördliche Entscheidung und garantiert keinen bestimmten Verfahrensausgang.

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