Familiengeschichte
Geburtsorte und -daten von Antragsteller, Eltern und Großeltern sowie die Wohnsitzgeschichte der Familie.
Wir prüfen Familiengeschichte und Unterlagen, erklären die BVFG-Kriterien und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Beratungstermin vereinbaren
Wir beraten russischsprachige Kunden weltweit, prüfen ihre Angaben und Unterlagen, erkennen mögliche Risiken und erklären die Anforderungen verständlich.
FIRMDER UG (haftungsbeschränkt) ist ein unabhängiges privates Beratungsunternehmen. Wir sind keine Behörde und entscheiden nicht über Anträge unserer Kunden. Die abschließende Prüfung und Entscheidung obliegt ausschließlich den zuständigen deutschen Behörden.
Das Spätaussiedlerverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) betrifft Personen deutscher Abstammung und bestimmte Familienangehörige. Die Voraussetzungen hängen von Abstammung, Lebensgeschichte, familiären Verbindungen, Sprache und weiteren gesetzlichen Kriterien ab.
In der Beratung erklären wir die Grundstruktur der Anforderungen und gleichen sie mit Ihren Angaben ab. Jeder Fall wird einzeln betrachtet; eine Beratung ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Familiengeschichte
Geburtsorte und -daten von Antragsteller, Eltern und Großeltern sowie die Wohnsitzgeschichte der Familie.
Deutsche Abstammung
Angaben zu Nationalität und Abstammung in Familien- und Archivunterlagen.
Alter und Familienzusammensetzung
Geburtsdaten, Ehepartner, Kinder und weitere Umstände, die für die individuelle Prüfung relevant sein können.
Sprachliche Ausgangslage
Aktuelles Deutschniveau und passende Vorbereitung unter Berücksichtigung der Rolle jedes Familienmitglieds im Verfahren.
Einzelne Merkmale begründen keine automatische Berechtigung. Eine belastbare Einschätzung erfordert die Betrachtung aller Umstände.
Bei berechtigter Aufnahme wird die Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG erworben; die gewöhnlichen Einbürgerungsfristen sind dafür nicht maßgeblich. Das Aufnahmeverfahren und seine Abstammungs-, Sprach- und weiteren Voraussetzungen müssen dennoch erfüllt werden.
Spätaussiedler erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG gemäß § 7 StAG. Einreise, Anerkennungsbescheinigung und die spätere Ausstellung eines Reisepasses sind unterschiedliche Schritte; der Pass wird nicht automatisch bei Ankunft ausgehändigt.
Auch später geborene Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Entscheidend sind unter anderem Geburtszeitpunkt, Einbeziehung und der Staatsangehörigkeitsstatus der Eltern; ein automatischer Erwerb gilt nicht pauschal für alle Kinder.
Für die Einbeziehung eines Ehepartners muss die Ehe grundsätzlich seit mindestens drei Jahren bestehen; hinzu kommen weitere Voraussetzungen. Der Staatsangehörigkeitserwerb erfolgt bei berechtigter Aufnahme mit der Bescheinigung nach § 15 Absatz 2 BVFG.
Zu prüfen und nachzuweisen sind insbesondere:
Ehepartner und Abkömmlinge können bei erfüllten Voraussetzungen nach § 27 Absatz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid einbezogen werden; ihre Rechtsstellung richtet sich anschließend unter anderem nach § 7 BVFG.
Bei Hauptantragstellern sind die sprachlichen Voraussetzungen nach § 6 BVFG zu prüfen: grundsätzlich zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch. B1 kann insbesondere für das Bekenntnis auf andere Weise relevant sein; ein B1-Zertifikat und ein Sprachtest sind nicht in jedem Fall dieselbe Anforderung. Nachweisform und gesetzliche Ausnahmen werden individuell geprüft.
Für die Einbeziehung von Ehepartnern und volljährigen Abkömmlingen sind grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse, üblicherweise A1, nach § 27 Absatz 2 BVFG erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind zu prüfen.
Gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis können insbesondere bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen gelten. Alter allein führt nicht automatisch zu einer Befreiung. Voraussetzungen und Nachweise werden individuell geprüft.
Ob Nachkommen im Ausland bereits deutsche Staatsangehörige sind, richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht und insbesondere danach, ob ein Elternteil bei ihrer Geburt deutsch war. Die spätere Aufnahme eines Elternteils als Spätaussiedler macht zuvor geborene Kinder nicht automatisch zu Deutschen. Für im Aussiedlungsgebiet verbliebene Angehörige kann stattdessen eine nachträgliche Einbeziehung nach § 27 BVFG zu prüfen sein. Bei einer bereits bestehenden Staatsangehörigkeit ist die Feststellung gegebenenfalls möglich:
1. Schildern Sie Ihre Situation
Übermitteln Sie vorhandene Angaben zur Familiengeschichte und Kopien Ihrer Unterlagen. Für die erste Beratung verlangen wir keine Originale.2. Erste Einschätzung erhalten
Wir gleichen Ihre Angaben mit wesentlichen BVFG-Kriterien ab und halten belegte Umstände, Lücken und offene Fragen fest.3. Schriftliche Zusammenfassung erhalten
Die Zusammenfassung zeigt vorläufig belegte Kriterien, fehlende Angaben und Risiken, die vor weiteren Schritten zu beachten sind.4. Klaren Beratungsumfang vereinbaren
Vor Beginn der kostenpflichtigen Arbeit halten wir Leistungen, Preis und die vorgesehenen Beratungsergebnisse fest. Die Vergütung betrifft die Arbeit der Fachleute und ist nicht von einer behördlichen Entscheidung abhängig.Nach der Ersteinschätzung können Sie eine erweiterte Beratung beauftragen. Wir ordnen Ihre Unterlagen, prüfen ihre innere Stimmigkeit und erstellen eine verständliche Fragenliste für Ihre weitere eigenständige Verwendung.
1. Familienchronologie erstellen
Wir ordnen Daten, Wohnorte, familiäre Beziehungen und Abstammungsangaben, um Widersprüche und fehlende Informationen zu erkennen.2. Zusammenhänge der Unterlagen prüfen
Wir vergleichen Namensschreibweisen, Daten, Verwandtschaft und weitere Angaben in Ihren Kopien.3. Übersetzungen und sprachliche Aufbereitung koordinieren
Wir erläutern, welche Unterlagen gegebenenfalls übersetzt, beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden müssen, und koordinieren bei Bedarf unabhängige Fachleute.4. Persönliche Checkliste erstellen
Sie erhalten eine strukturierte Übersicht der vorhandenen Unterlagen, Lücken, offenen Fragen und möglichen nächsten Schritte.Ergebnis:
Sie erhalten ein verständliches Beratungsergebnis und geordnete Arbeitsunterlagen für Ihre eigenen weiteren Entscheidungen.
Wir erläutern anhand der Ergebnisse mögliche nächste Schritte und helfen Ihnen, die eigenständige Zusammenarbeit mit zuständigen Organisationen und Fachleuten vorzubereiten.
1. Schrittweiser Plan
Sie erhalten eine persönliche Abfolge weiterer Schritte unter Berücksichtigung Ihrer Familie, der vorhandenen Unterlagen und erkennbarer Risiken.2. Eingegangene Schreiben erläutern
Wenn Sie bereits ein Schreiben einer Organisation oder eines Fachmanns erhalten haben, helfen wir, den Inhalt zu verstehen und offene Fragen zu bestimmen.3. Sprachvorbereitung
Bei Bedarf wählen wir ein passendes Deutschlernformat anhand des aktuellen Niveaus und der Ziele Ihrer Familienmitglieder aus.4. Umzug und Ankommen planen
Wir beraten gesondert zu praktischen Umzugsfragen: Krankenversicherung, Wohnungssuche, Bankkonto, Schule, Kindergarten und erste organisatorische Schritte in Deutschland.Ergebnis:
Sie erhalten einen geordneten Plan mit einer verständlichen Aufteilung der nächsten Aufgaben. Behördliche Entscheidungen und amtliche Dokumente gehören nicht zum Ergebnis der Beratungsleistung von FIRMDER.
Die Aufnahme als Spätaussiedler kann mit Unterstützungsangeboten für Umzug, Orientierung und Integration verbunden sein. Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Leistungen richtet sich nach den jeweils geltenden Regeln und individuellen Voraussetzungen.
Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Unterstützung richten sich nach dem jeweiligen Status und den Anspruchsvoraussetzungen und können das Ankommen erleichtern.
Das BVFG regelt die Aufnahme von Spätaussiedlern. Personen deutscher Abstammung etwa aus Russland, Kasachstan und weiteren Aussiedlungsgebieten können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nach Deutschland ziehen. Der Staatsangehörigkeitserwerb richtet sich nach § 7 StAG und der Bescheinigung nach § 15 BVFG.
Die Aufnahme als Spätaussiedler kann mit Unterstützungsangeboten für Umzug, Orientierung und Integration verbunden sein. Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Leistungen richtet sich nach den jeweils geltenden Regeln und individuellen Voraussetzungen.
Krankenversicherung für den Umzug nach Deutschland passend zu Ihrer Situation und dem geplanten Einreisedatum auswählen.
Die Beratung richtet sich an Menschen deutscher Abstammung und ihre Familien, die sich zunächst mit den BVFG-Kriterien vertraut machen möchten. Deutsche Abstammung oder ein einzelnes Dokument allein garantieren nicht, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Hilfreich sind Geburtsdaten und -orte, Verwandtschaftsbeziehungen, Nationalitätsangaben zu Vorfahren, frühere Wohnorte sowie vorhandene Familien- und Archivunterlagen. Für das Erstgespräch genügen Kopien und eine Schilderung Ihrer Situation.
Die sprachlichen Voraussetzungen hängen von der Rolle im Familienverfahren und den persönlichen Umständen ab. In der Beratung erklären wir die Anforderungen und helfen, eine passende Vorbereitung zu wählen. Die abschließende Prüfung obliegt den zuständigen Behörden.
Ja. Familienzusammensetzung, Verwandtschaft und die individuellen Umstände jedes Menschen sind für die Prüfung wichtig. Wir erstellen eine Familienübersicht und markieren Punkte, die gesondert geklärt werden müssen.
Schriftliche Zusammenfassung der Ausgangsdaten, Übersicht über Risiken und Lücken sowie ein Informationsplan für weitere Schritte. Die Beratung ist keine behördliche Entscheidung und garantiert keinen bestimmten Verfahrensausgang.
Unser Expertenteam hilft Ihnen, unter den verschiedenen Einwanderungswegen die passende Möglichkeit für Ihren Umzug nach Deutschland zu finden. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, damit der Ablauf einfach und verständlich bleibt.
Auf unseren Social-Media-Kanälen finden Sie viele nützliche Informationen zum Umzug, zum Ankommen und zum Leben in Deutschland. Wir sind für Sie da – folgen Sie uns!
Die größte Telegram-Community zur Einwanderung nach Deutschland.
Mehr als 11.000 Mitglieder tauschen sich in der Gruppe über verschiedene Themen rund um den Umzug aus.
Wir schaffen einen klaren Überblick über verstreute Angaben und Unterlagen: Wir klären offene Fragen, erläutern die Kriterien und entwickeln einen individuellen Plan für die nächsten Schritte.
Unser Ziel ist es, die Anforderungen des Verfahrens verständlich zu machen, Risiken frühzeitig aufzuzeigen und unsere Kunden dabei zu unterstützen, in jeder Phase fundierte Entscheidungen zu treffen.
Im Erstgespräch klären unsere Fachleute den erforderlichen Prüfungsumfang und erläutern, welche Angaben für eine fundierte Beratung benötigt werden.
Alle Verpflichtungen werden schriftlich festgehalten. Wir stehen für die Qualität und die vereinbarten Fristen unserer Arbeit ein.
Eine individuelle Strategie und ein konkreter Ablaufplan, abgestimmt auf Ihre Situation und Ihre Unterlagen.
Wir bereiten Sie mit Muttersprachlern und Fachkräften für Sprachdidaktik gezielt auf Sprachprüfungen vor.
Zinsfreie Ratenzahlung über bis zu sechs Monate möglich.
Wir veröffentlichen echte Erfahrungsberichte, Verfahrensfortschritte und Kundenfeedback in den sozialen Medien.
Eine persönliche Ansprechperson und ein Jurist stehen Ihnen zur Verfügung. Wir ordnen die bereitgestellten Unterlagen und erstellen eine individuelle Checkliste.
Wir verbinden die Prüfung Ihrer Ausgangssituation mit der Koordination von Übersetzungen, Sprachvorbereitung und Beratung zum Umzug.