Jüdische Zuwanderung nach Deutschland

Jüdische Zuwanderung

Begleitung im Aufnahmeverfahren: von den Unterlagen bis zur Integration in Deutschland.

Jüdische Zuwanderung nach Deutschland Chancen prüfen lassen
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Sie haben jüdische Vorfahren und möchten über das Aufnahmeverfahren des BAMF nach Deutschland ziehen?

Wir begleiten die Schritte von der Dokumentenvorbereitung in Russland, Kasachstan, der Ukraine und anderen Herkunftsländern bis zum Ankommen in Deutschland.

Was ist das Aufnahmeprogramm für jüdische Zuwandernde?
Flagge Deutschlands

Das Bundesaufnahmeverfahren beruht auf § 23 Absatz 2 AufenthG und der Aufnahmeanordnung. Zuständig ist das BAMF. Zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde wird eine Stellungnahme der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) unter Beteiligung der Union progressiver Juden (UPJ) eingeholt.

Das Aufnahmeverfahren ermöglicht berechtigten Personen mit jüdischer Abstammung und bestimmten Familienangehörigen aus dem vorgesehenen Herkunftsgebiet den Umzug nach Deutschland. Aufnahmeberechtigung, Art des Aufenthaltstitels und eine spätere Einbürgerung sind jeweils gesondert zu prüfen.

Für wen kommt das Programm infrage?
1

Grundsätzlich Herkunft aus einem Nachfolgestaat der Sowjetunion außer den baltischen Staaten; Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Sonderfälle werden geprüft.

2

Jüdische Abstammung über Mutter, Vater oder einen Großelternteil; die Aufnahmemöglichkeit in einer Gemeinde wird zusätzlich geprüft.

3

Grundsätzlich Deutsch A1 für den Hauptantragsteller; wir unterstützen die Vorbereitung und prüfen mögliche Ausnahmen.

4

Die erforderliche Integrationsprognose und die Stellungnahme zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde.

Was eröffnet dieser
Aufnahmeweg?

Das Programm kann selbst Aufnahmeberechtigten einen dauerhaften Aufenthalt eröffnen. Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch, sondern nach den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen.

Nach einer positiven Entscheidung:

• Selbst Aufnahmeberechtigte erhalten grundsätzlich eine Niederlassungserlaubnis. Eine spätere Einbürgerung setzt die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen voraus.

• Kinder können bei erfüllten Voraussetzungen mit aufgenommen werden; die Art ihres Titels hängt von ihrer eigenen Aufnahmeberechtigung ab.

• Für die reguläre Einbeziehung eines nicht selbst aufnahmeberechtigten Ehepartners muss die Ehe bei Antragstellung grundsätzlich seit drei Jahren bestehen; weitere Voraussetzungen und Sonderregeln sind zu prüfen.

Aufnahmeprogramm mit Abstammungsnachweis

Zu prüfen und nachzuweisen sind insbesondere:

– belegbare jüdische Abstammung über mindestens einen Eltern- oder Großelternteil;
– grundsätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau A1.

Ehepartner und Kinder werden nach den BAMF-Regeln einbezogen oder stellen bei eigener Aufnahmeberechtigung eigene Anträge.

Sprachanforderungen:

Für den Hauptantragsteller ist grundsätzlich ein Deutsch-Nachweis auf Niveau A1 erforderlich; anwendbare Ausnahmen werden geprüft.

Für mitreisende Angehörige gilt grundsätzlich ebenfalls A1; Ausnahmen werden individuell geprüft.

Für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und anerkannte Härtefälle können Ausnahmen gelten. Höheres Alter allein führt nicht automatisch zu einer Befreiung vom Sprachnachweis. Wir prüfen die Voraussetzungen individuell.

Sonderverfahren Ukraine: Antragstellung in Deutschland unter Voraussetzungen

Für bestimmte aus der Ukraine geflüchtete Personen besteht seit 2022 ein Sonderverfahren mit Antragstellung in Deutschland. Entscheidend sind unter anderem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Ukraine am 24. Februar 2022, der berechtigte Personenkreis und die weiteren Aufnahmevoraussetzungen. Eine Einreise aus der Ukraine allein genügt nicht. Das Verfahren kann ermöglichen:

– ohne Rückreise in den Herkunftsstaat, soweit das Sonderverfahren anwendbar ist,
– mit den im Sonderverfahren vorgesehenen Erleichterungen.

Nach einer positiven Entscheidung:

• Selbst Aufnahmeberechtigte erhalten grundsätzlich eine Niederlassungserlaubnis. Eine spätere Einbürgerung setzt die allgemeinen gesetzlichen Bedingungen voraus.

• Kinder können bei erfüllten Voraussetzungen mit aufgenommen werden; die Art ihres Titels hängt von ihrer eigenen Aufnahmeberechtigung ab.

• Für die reguläre Einbeziehung eines nicht selbst aufnahmeberechtigten Ehepartners muss die Ehe bei Antragstellung grundsätzlich seit drei Jahren bestehen; weitere Voraussetzungen und Sonderregeln sind zu prüfen.

Aufnahmeprogramm mit Abstammungsnachweis

Zu prüfen und nachzuweisen sind insbesondere:

– belegbare jüdische Abstammung über mindestens einen Eltern- oder Großelternteil;
– grundsätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau A1.

Ehepartner und Kinder werden nach den BAMF-Regeln einbezogen oder stellen bei eigener Aufnahmeberechtigung eigene Anträge.

Sprachanforderungen:

Für den Hauptantragsteller ist grundsätzlich ein Deutsch-Nachweis auf Niveau A1 erforderlich; anwendbare Ausnahmen werden geprüft.

Für mitreisende Angehörige gilt grundsätzlich ebenfalls A1; Ausnahmen werden individuell geprüft.

Für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und anerkannte Härtefälle können Ausnahmen gelten. Höheres Alter allein führt nicht automatisch zu einer Befreiung vom Sprachnachweis. Wir prüfen die Voraussetzungen individuell.

Sonderverfahren Ukraine: Antragstellung in Deutschland unter Voraussetzungen

Für bestimmte aus der Ukraine geflüchtete Personen besteht seit 2022 ein Sonderverfahren mit Antragstellung in Deutschland. Entscheidend sind unter anderem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Ukraine am 24. Februar 2022, der berechtigte Personenkreis und die weiteren Aufnahmevoraussetzungen. Eine Einreise aus der Ukraine allein genügt nicht. Das Verfahren kann ermöglichen:

– ohne Rückreise in den Herkunftsstaat, soweit das Sonderverfahren anwendbar ist,
– mit den im Sonderverfahren vorgesehenen Erleichterungen.

Das Aufnahmeverfahren eröffnet bei positiver Entscheidung eine Perspektive für ein neues Zuhause und die Integration in eine jüdische Gemeinde in Deutschland.
So arbeiten wir
Kostenlose Chancenprüfung und klare Vertragsbedingungen

1. Unterlagen hochladen

Bereiten Sie Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, geeignete Abstammungsnachweise, die erforderlichen Erklärungen zur Religionszugehörigkeit und gegebenenfalls den A1-Nachweis vor. Maßgeblich ist die aktuelle amtliche Unterlagenliste; eine allgemeine Bescheinigung über fehlende religiöse Überzeugungen ist kein pauschales Erfordernis.

2. Erste Prüfung innerhalb von 48 Stunden

Wir prüfen die BAMF-Voraussetzungen, mögliche Familienaufnahme sowie Risiken und voraussichtliche Abläufe.

3. Schriftliche Einschätzung erhalten

Sie erhalten eine klare Einschätzung: welche Voraussetzungen nach Aktenlage erfüllt sind, welche Risiken oder Lücken bestehen und ob eine Antragstellung sinnvoll erscheint. Eine behördliche Zustimmung können wir nicht mit 100-prozentiger Sicherheit vorhersagen.

4. Vertragliche Rückerstattungsbedingungen prüfen

Nach positiver Vorprüfung werden die Bedingungen einer möglichen vollständigen Honorarerstattung schriftlich vereinbart. Diese vertragliche Regelung ist keine Garantie einer behördlichen Aufnahmeentscheidung.

Eine Einschätzung Ihrer Aufnahmechancen

Wenn die Unterlagen die Programmkriterien belegen, können wir eine fundierte positive Einschätzung geben. Über die Aufnahme entscheidet ausschließlich das BAMF; eine Erfolgsquote für Ihren Einzelfall lässt sich nicht garantieren.
Umfassende Dokumentenvorbereitung

Nach der Prüfung und Auswahl des Pakets begleiten wir die vereinbarten Verfahrensschritte.

1. Originalunterlagen beschaffen und vervollständigen

Archivunterlagen in Russland, der Ukraine, Kasachstan und Deutschland anfordern, soweit zugänglich.

2. Abstammung nachvollziehbar belegen

Bei Bedarf unterstützen wir Anfragen zu historischen Nationalitätsnachweisen oder Unterlagen einer jüdischen Gemeinde.

3. Unterlagen nach deutschen Anforderungen vorbereiten

Erforderliche Übersetzungen durch anerkannte Übersetzer, Apostillen und Beglaubigungen organisieren. BAMF-Formulare vorbereiten und beim A1-Sprachnachweis unterstützen.

4. Abschließende Qualitätskontrolle

Unterlagen anhand der BAMF-Anforderungen prüfen und erforderlichen Versand mit Sendungsverfolgung organisieren.

Ergebnis:

Nach Registrierung liegt Ihr Antrag beim BAMF zur Prüfung vor.
Antragstellung und weitere Begleitung bis zu einer möglichen Einbürgerung

1. Antrag beim BAMF

Wir organisieren den erforderlichen Versand und eine verlässliche Zustelladresse in Deutschland. Expresslaufzeiten von 24–48 Stunden hängen von Route und Versandbedingungen ab. Der reguläre Antrag wird über die zuständige Auslandsvertretung eingereicht; Sonderverfahren werden gesondert geprüft.

2. Transparent über den Stand informiert bleiben

Sie erhalten Kopien aller Unterlagen und Informationen zu den Verfahrensschritten bis zur Entscheidung.

3. Ankunft organisieren

Unterstützung bei Reiseplanung, Packliste, Ankunft und den nächsten Schritten.

4. Umfassende Unterstützung beim Ankommen

Krankenversicherung, Unterkunft, Anmeldung, Bankkonto, Kindergeld und andere Leistungen bei bestehendem Anspruch sowie Kontakt zur Gemeinde.

5. Weitere Begleitung bis zu einer möglichen Einbürgerung und darüber hinaus

Begleitung bei den Formalitäten und Beratung in den ersten drei Monaten.

Ergebnis:

Nach einer positiven Aufnahmezusage begleiten wir Ihren Umzug und den Einstieg in die jüdische Gemeinde und das Leben in Deutschland.

So läuft die jüdische Zuwanderung ab

Prüfung
der Abstammung
Sammlung
der Unterlagen
Einreichung
beim BAMF
Erhalt
Aufnahmebescheid
Visum
und Umzug
Integration
in Deutschland
Unterstützung bei der
Integration in Deutschland

Je nach Status und Anspruch bestehen Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialen Unterstützung. Wir helfen, die zuständigen Stellen und Anforderungen zu klären.

Spätaussiedlerprogramm für Deutschland
Was ist zu beachten?

Ehepartner und Kinder

Ehepartner und Kinder können nach den geltenden Regeln gemeinsam aufgenommen werden. Zu prüfen sind insbesondere eigene Aufnahmeberechtigung oder Einbeziehung, Verwandtschaft, Familienstand, Alter, Sprache und weitere Voraussetzungen.

Ältere Antragsteller

Bei älteren Antragstellern sind Krankenversicherung, soziale Unterstützung, Wohnen und die Zeit nach dem Umzug besonders wichtig. Wir helfen, erforderliche Schritte und offene Fragen bereits vor der Einreise zu klären.

Ankommen in Deutschland
Unterkunft für
neu ankommende
Spätaussiedler
Nachweis
Wohnberechtigungsschein für
geförderten
Wohnraum
Krankenversicherung für Spätaussiedler
Bankkonto
Konto für
neu ankommende
Zuwandernde
Jobsuche
Sozialleistungen
Kfz-Versicherung
Anerkennung von Abschlüssen
Pakete für jüdische Zuwanderung
JÜDISCH
€ 700
€ 900
Dokumentenpaket für die jüdische Zuwanderung
für Ihre Familie
  • Übersetzungen aller erforderlichen Unterlagen
  • Konsulatstermin
  • Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage als jüdischer Zuwanderer
  • Für die im vereinbarten Familienpaket betreuten Angehörigen; erforderliche Einzelanträge bleiben gesondert
  • Bevollmächtigte Person
  • Juristische Beratung in Deutschland
GESPRÄCH BUCHEN
SPRACHSCHULE
Eine Unterrichtseinheit ab 16 €
  • Sie wählen Einzelunterricht oder Pakete mit 40 beziehungsweise 100 Einheiten. Umfang und Lernziel, etwa A1 oder B1, richten sich nach Ihrem Ausgangsniveau und Lernfortschritt; eine feste Stundenzahl garantiert kein Prüfungsergebnis.
GESPRÄCH BUCHEN
TELEGRAM Telegram
Geschlossener Kanal zum Leben und Ankommen in Deutschland
10 € / Monat
Im Abonnement enthalten:
  • Paket mit bevollmächtigter Person im Spätaussiedlerverfahren für ein Jahr (+20 €)
  • Kostenfreier Dokumentenversand mit DHL Express und Sendungsverfolgung
  • Unbegrenzte anwaltliche Beratungen für ein Jahr im vereinbarten Umfang
  • Zugang zur Wissensdatenbank und exklusiven Materialien
  • Gespräche mit Fachleuten zu wichtigen Integrationsfragen
ZUGANG BUCHEN
VERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND
5 €/Tag/Person

Geeigneter Krankenversicherungsschutz für die Einreise entsprechend den Anforderungen der zuständigen Auslandsvertretung.

FAQ

Das Aufnahmeverfahren richtet sich an Personen mit jüdischer Abstammung aus dem vorgesehenen Herkunftsgebiet. Wesentliche Kriterien sind:

  • Jüdische Abstammung über einen Eltern- oder Großelternteil
  • Abstammung mit geeigneten Unterlagen belegen
  • Kein Bekenntnis zu einer anderen als der jüdischen Religion

Grundsätzlich betrifft das Verfahren Staatsangehörige der Nachfolgestaaten der Sowjetunion außer den baltischen Staaten sowie bestimmte Staatenlose.

Für die Aufnahme sind mehrere Voraussetzungen zu prüfen:

  • Grundsätzlich Deutschkenntnisse mindestens A1
  • Integrationsperspektive, etwa durch Qualifikation, Beschäftigung und Einkommen
  • Nachweis der Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde in Deutschland
  • Keine frühere dauerhafte Übersiedlung in einen Drittstaat, soweit keine Sonderregelung greift

Das BAMF entscheidet nach Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen und einer gegebenenfalls erforderlichen Integrationsprognose.

Das Programm kann folgende Möglichkeiten eröffnen:

  • Selbst Aufnahmeberechtigte erhalten grundsätzlich eine Niederlassungserlaubnis mit Erwerbsberechtigung; für einbezogene Angehörige kann zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis gelten.
  • Soziale Unterstützung, Unterkunft und Kurse nach den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen
  • Kurzaufenthalte im Schengen-Raum nach den geltenden Reisebedingungen
  • Spätere Einbürgerung bei Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen

Nach dem Umzug können staatliche Integrations- und Bildungsangebote nach den jeweiligen Regeln genutzt werden.

Ja, eine gemeinsame Aufnahme mit Angehörigen ist unter Voraussetzungen möglich:

  • Ehepartner und Kinder können nach den geltenden Aufnahmebedingungen gemeinsam einreisen
  • Für Ehepartner ist grundsätzlich Deutsch A1 erforderlich, soweit keine Ausnahme greift
  • Für jüngere Kinder können nach den BAMF-Regeln Ausnahmen vom Sprachnachweis gelten

So können berechtigte Familienmitglieder ihren Umzug gemeinsam planen.

Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:

  • Abstammungsnachweise zusammenstellen
  • Sprachnachweis vorbereiten
  • Reguläre Antragstellung über die deutsche Auslandsvertretung
  • Persönliches Gespräch
  • Entscheidung erhalten und Visum beantragen
  • Einreise nach Deutschland und Aufenthaltstitel

Die Dauer hängt vom Fall und der behördlichen Bearbeitung ab. Mehrere Monate bis ein oder zwei Jahre können als grobe Orientierung dienen; eine Frist ist damit nicht zugesichert.

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