Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltsweg zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder Anerkennungsmaßnahme in Deutschland, ohne bereits ein Stellenangebot vorauszusetzen. Rechtsgrundlage ist §20a AufenthG, eingeführt im Juni 2024. Die Such-Chancenkarte gilt zunächst bis zu einem Jahr. 2026 sind grundsätzlich 1.091 Euro monatlich, für zwölf Monate also 13.092 Euro, zur Lebensunterhaltssicherung nachzuweisen. Die reguläre nationale Visumgebühr für Erwachsene beträgt 75 Euro. Bearbeitungszeiten variieren.
Für den Punkteweg sind mindestens sechs Punkte erforderlich. Vier Punkte gibt es für einen einschlägigen Teilanerkennungsbescheid, weitere etwa für Sprache, qualifikationsbezogene Erfahrung, Alter, bestimmte Voraufenthalte und einen ebenfalls geeigneten Ehe- oder Lebenspartner. Voll anerkannte Fachkräfte benötigen kein Punktesystem.
Ein häufiger Fehler ist ein Punktestand, der nicht durch geeignete Nachweise gedeckt ist. Prüfen Sie auch die Zugangsvoraussetzungen; sechs Punkte allein reichen nicht. Unvollständige Nachweise können Rückfragen oder Ablehnung auslösen. Amtliche Informationen: Make it in Germany – Chancenkarte. Wir erläutern, wie FIRMDER die Vorbereitung unterstützt und welche Schritte Antragsteller selbst erfüllen müssen.
Inhalt
- Was ist die Chancenkarte und wie funktioniert sie?
- Chancenkarte: Punktesystem im Überblick
- Chancenkarte ohne Hochschulabschluss: Voraussetzungen
- Qualifikation prüfen: anabin, ZAB und Anerkennung
- Finanzierungsnachweis: Betrag und Form
- Unterlagen für die Chancenkarte: Checkliste
- Nationales Visum: Antrag, Termine und Gebühren
- Mit der Chancenkarte in Deutschland: erste Schritte
- Nach einem Stellenangebot in einen passenden Aufenthaltstitel wechseln
- Chancenkarte oder Arbeitsvisum: welcher Weg passt?
- FIRMDER: unsere Unterstützung
- FAQ
Was ist die Chancenkarte und wie funktioniert sie?
Chancenkarte wird bei Visumpflicht über ein nationales Visum zugänglich. Ein Stellenangebot vor Einreise ist nicht erforderlich; nach der Einreise können Sie Arbeitgeber kennenlernen, Gespräche führen und passende Beschäftigungen suchen, unter Beachtung der Voraussetzungen und Arbeitsgrenzen.
Mit der Such-Chancenkarte zulässig:
- Bewerbungsgespräche führen und Arbeitgeber kennenlernen;
- eine Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden pro Woche ausüben (Nebenbeschäftigung) nach den gesetzlichen Grenzen; zusätzlich sind geeignete Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen zulässig;
- an beruflichen Veranstaltungen, Jobmessen und Netzwerktreffen teilnehmen.
Ohne zusätzliche Berechtigung nicht zulässig:
- reguläre Vollzeitbeschäftigung außerhalb der zulässigen Probebeschäftigung ohne entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung aufnehmen;
- eine automatische oder unbegrenzte Verlängerung annehmen: andere Titel, Folge-Chancenkarte und Wartebedingungen für eine neue Such-Chancenkarte gesondert prüfen;
- eine selbstständige Tätigkeit allein aufgrund der Such-Chancenkarte ausüben; dafür ist die passende Erlaubnis erforderlich.
Die Such-Chancenkarte gilt zunächst bis zu einem Jahr. Vor Ablauf muss geklärt werden, ob ein anderer Aufenthaltstitel oder bei qualifiziertem Stellenangebot eine Folge-Chancenkarte möglich ist. Ohne rechtmäßige weitere Aufenthaltsgrundlage ist die Ausreise erforderlich. Für eine erneute Such-Chancenkarte gelten zusätzlich die Wartebedingungen des § 20a Absatz 5.
Bereiten Sie Unterlagen und Suchplan vor der Einreise vor, um die begrenzte Suchzeit sinnvoll zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Chancenkarte.
Chancenkarte: Punktesystem im Überblick
Beim Punktesystem sind mindestens sechs Punkte und die zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen erforderlich. Wer bereits eine in Deutschland anerkannte beziehungsweise vergleichbare Qualifikation besitzt und damit Fachkraft ist, kann ohne Punktesystem beantragen. Die Lebensunterhaltssicherung bleibt in beiden Fällen erforderlich.
Jeder beanspruchte Punkt muss durch geeignete Unterlagen belegt sein. Gleichen Sie die einzelnen Kriterien mit Abschluss, Erfahrung, Sprache und weiteren Nachweisen ab, statt Punkte nur anhand einer Selbsteinschätzung zu vergeben.
| Kriterium | Punkte | Erforderlicher Nachweis | Häufiger Fehler |
| Teilanerkennung oder erforderliche Ausgleichsmaßnahmen nach § 20b Absatz 1 Nummer 1 | 4 | Einschlägiger Anerkennungsbescheid mit festgestellten Unterschieden oder erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen | Hochschulstatus H+ mit Abschlussvergleichbarkeit oder Teilanerkennung verwechseln |
| Deutsch: A2 ein Punkt, B1 zwei, B2 oder höher drei; A1 allein keine Punkte | 1–3 | Akzeptiertes Sprachzertifikat; gefordertes Niveau und Aktualität bei der Auslandsvertretung prüfen | Nicht akzeptierter Anbieter oder unzureichender Nachweis des Sprachniveaus |
| Englisch mindestens C1: ein Zusatzpunkt; B2 erfüllt nur die sprachliche Zugangsvoraussetzung | 1 | Akzeptierter Nachweis mindestens C1; für den Zugang kann B2 genügen | Ein Sprachkurs allein ersetzt den erforderlichen Nachweis nicht |
| Qualifikationsbezogene Erfahrung: zwei Jahre in fünf Jahren oder fünf in sieben Jahren | 2–3 | Verträge und Arbeitgebernachweise mit Tätigkeit, Zeitraum und Bezug zum Abschluss; zwei- und fünfjährige Erfahrung nicht addieren | Unterlagen ohne nachprüfbare Aufgaben, Zeiträume und Qualifikationsbezug |
| Alter bei Antragstellung: nicht älter als 35 Jahre zwei Punkte, älter als 35 und nicht älter als 40 ein Punkt (§ 20b) | 1–2 | Alter anhand des gültigen Reisepasses nachweisen | Maßgeblichen Stichtag anhand der Geburtsdaten prüfen |
| Ehe- oder eingetragener Lebenspartner mit eigenständiger Chancenkarte-Eignung, gemeinsamer Antrag und Einreise geplant | 1 | Nachweis der Ehe oder Lebenspartnerschaft, der eigenständigen Eignung und der abgestimmten Antragstellung | Ein beliebiger Verwandter oder Bekannter in Deutschland erzeugt keinen Punkt |
| Qualifikation in einem gesetzlich erfassten Mangelberuf | 1 | Qualifikationsnachweis und Zuordnung zur gesetzlichen Berufsgruppe | Nicht jede Tätigkeit fällt unter die gesetzliche Liste |
| Mindestens sechs Monate rechtmäßiger, ununterbrochener Voraufenthalt in den letzten fünf Jahren, ohne Tourismus oder Besuch | 1 | Geeignete Aufenthaltsnachweise, etwa frühere Titel und Belege für Dauer und Zweck | Reine Tourismus- und Besuchsaufenthalte zählen für diesen Punkt nicht |
Ein einschlägiger Teilanerkennungsbescheid kann vier Punkte bringen. Er ist aber keine Pflicht für alle Bewerber: Sechs Punkte können auch durch andere gesetzliche Kriterien erreicht werden. Voll anerkannte Fachkräfte benötigen keine Punkte. Prüfen Sie deshalb zuerst, welcher Zugang und welche Qualifikationsnachweise passen.
Berechnen Sie die Punkte vor der Antragstellung anhand der tatsächlichen Nachweise. Fehlen die Mindestpunktzahl oder andere Voraussetzungen, kann der Antrag abgelehnt werden. FIRMDER prüft die Unterlagen; eine positive Behördenentscheidung kann nicht garantiert werden.
FIRMDER kann bereits vor der Einreise passende Stellen recherchieren und bei Lebenslauf sowie Motivationsschreiben unterstützen. Art und Umfang richten sich nach der Vereinbarung. So können Sie sich gezielt vorbereiten und Bewerbungen nach der Ankunft fortsetzen; Arbeitgeber entscheiden selbst über eine Einstellung.
Chancenkarte ohne Hochschulabschluss: wann sie möglich ist
Ein Hochschulabschluss ist nicht zwingend. Erforderlich bleibt aber eine geeignete formale Qualifikation, etwa eine im Ausbildungsstaat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit dem erforderlichen Nachweis oder ein gesetzlich erfasster AHK-Abschluss. Berufserfahrung oder ein Portfolio allein ersetzen diese Zugangsvoraussetzung nicht. Liegt ein einschlägiger Teilanerkennungsbescheid vor, ist die Sonderregel des § 20b Absatz 1 Satz 2 zu beachten; ein zusätzlicher Nachweis nach § 20a Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 entfällt dann.
Neben der geeigneten formalen Qualifikation sind Sprache, Finanzierung und der Gesamtpunktestand zu prüfen. Berufserfahrung ist eines der möglichen Punktekriterien, aber nicht für jeden Antrag zwingend:
- Nachgewiesene qualifikationsbezogene Berufserfahrung nach Erwerb des geeigneten Abschlusses und mit fachlichem Bezug: mindestens zwei Jahre in den letzten fünf Jahren für zwei Punkte oder fünf Jahre in den letzten sieben Jahren für drei Punkte. Tätigkeiten, Dauer und Bezug müssen ausreichend belegt sein.
- Sprachliche Zugangsvoraussetzung: beim Punkteweg mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2 nachweisen. Anerkannte Anbieter, Form und Aktualität bei der zuständigen Auslandsvertretung prüfen; häufig darf die Prüfung höchstens ein Jahr zurückliegen.
- Lebensunterhalt sichern: 2026 grundsätzlich 1.091 Euro monatlich; bei zwölf Monaten 13.092 Euro. Akzeptierte Form wie Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder anrechenbares Teilzeiteinkommen prüfen.
- Erforderlicher Punktestand: mindestens sechs Punkte; zusätzlich müssen formale Qualifikation, Sprache, Finanzierung und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
Möglich ist der Weg beispielsweise mit einer geeigneten Berufsausbildung in einem technischen, handwerklichen oder anderen Fachberuf. Zusätzlich sind die jeweiligen Sprach-, Punkte- und Finanzierungsanforderungen zu erfüllen. Reglementierte Berufe benötigen für die volle Berufsausübung die erforderliche Zulassung.
Ohne geeigneten formalen Abschluss besteht über diesen Weg grundsätzlich kein Zugang. Nicht belegbare Tätigkeiten und bloße mündliche Angaben ersetzen weder die Qualifikation noch die erforderlichen Erfahrungsnachweise.
Qualifikation prüfen für die Chancenkarte: anabin, ZAB und berufliche Anerkennung
Bei akademischen Abschlüssen ist ein erster Schritt die Prüfung von Hochschule und Abschluss in anabin. Prüfen Sie dort Hochschule und Abschluss getrennt; der Hochschulstatus allein belegt die Vergleichbarkeit des Abschlusses nicht.
Beim Hochschulstatus ist unter anderem zu unterscheiden:
- H+ bezeichnet eine anerkannte Hochschule, nicht automatisch die Vergleichbarkeit jedes Abschlusses. Hochschule und Abschluss müssen passend nachgewiesen werden; der Status allein erzeugt keine vier Punkte.
- H+/- kennzeichnet einen Hochschulstatus mit zu prüfenden Bedingungen. Zusätzlich ist der konkrete Abschluss gesondert zu bewerten; bei Unklarheit geeigneten ZAB-Nachweis prüfen.
- H- bedeutet, dass die Hochschule nicht entsprechend anerkannt ist. Die Folgen für Abschluss und Aufenthaltsweg sind konkret zu prüfen. Eine berufliche Anerkennung ist kein automatischer Ersatz für einen ungeeigneten Hochschulnachweis.
H- bezeichnet den Status der Hochschule, nicht lediglich einen fehlenden Datenbankeintrag des Abschlusses. Prüfen Sie Qualifikation und passenden Nachweis, bevor Sie Kosten auslösen. Ein Anerkennungsverfahren behebt einen H–Status nicht automatisch. Zuständige Stellen nach Beruf finden Sie über: anerkennung-in-deutschland.de.
Wer bereits Fachkraft im Sinne des § 18 Absatz 3 ist, benötigt für die Chancenkarte keine Punkte. Lebensunterhalt und weitere Voraussetzungen bleiben zu erfüllen; für diesen Zugang ist kein gesetzlicher Sprachnachweis vorgeschrieben.
Finanzierung der Chancenkarte: Betrag und Nachweise
Der Lebensunterhalt muss für die geplante Aufenthaltsdauer gesichert sein. Klären Sie den erforderlichen Betrag, Versicherungsnachweis und die akzeptierte Finanzierungsform mit der zuständigen Auslandsvertretung.
Grundsätzlich 13.092 Euro für zwölf Monate im Jahr 2026 bei grundsätzlich 1.091 Euro monatlich im Jahr 2026. Betrag und akzeptierte Nachweisform vor Antragstellung anhand der aktuellen amtlichen Anforderungen prüfen.
Geeignete Nachweise können sein:
- Sperrkontobestätigung mit dem erforderlichen monatlich verfügbaren Betrag oder ein anderer ausdrücklich akzeptierter Nachweis;
- ein geeigneter Vertrag über erlaubte Teilzeitbeschäftigung, dessen anrechenbares Einkommen berücksichtigt werden kann; eine verbleibende Finanzierungslücke zusätzlich nachweisen;
- eine behördliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität; ein privates Unterstützungsschreiben allein genügt nicht automatisch.
Prüfen Sie die akzeptierte Nachweisform bei der zuständigen Auslandsvertretung. Ein gewöhnlicher ausländischer Kontoauszug genügt nicht automatisch; häufig werden ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder geeignete Beschäftigungsnachweise verlangt. Sprache, Übersetzung und Aktualität richten sich nach deren Checkliste.
Planen Sie den tatsächlichen Bedarf zusätzlich zum formalen Finanzierungsnachweis: Miete, Kaution, Versicherung, Lebensmittel, Mobilität, Übersetzungen und Rücklagen. Für zwölf Monate beträgt der rechnerische Grundnachweis 2026 13.092 Euro bei 1.091 Euro monatlich. Das ist keine Zusage, dass dieser Betrag Ihre individuellen Lebenshaltungskosten deckt; Wohnort und Haushalt können deutlich mehr erfordern.
Unterlagen für die Chancenkarte: Checkliste
Neben den allgemeinen Visumunterlagen werden je nach Zugang Qualifikations-, Sprach-, Finanzierungs- und Versicherungsnachweise verlangt. Nutzen Sie die aktuelle Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung. Unvollständige Unterlagen können Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnung verursachen; zusätzliche Anforderungen sind möglich.
| Dokument | Bezugsquelle | Zeitplanung | Mögliche Schwierigkeit |
| Gültiger Reisepass nach den Verfahrensanforderungen | Zuständige Passbehörde des Ausstellungsstaats | Nach den Fristen der zuständigen Passbehörde | Unzureichende Passgültigkeit rechtzeitig klären |
| Qualifikationsnachweis und erforderliche Bewertung beziehungsweise Anerkennung | Ausbildungsstelle, Hochschule, ZAB oder zuständige Anerkennungsbehörde | Abhängig von Qualifikation, Verfahren und Unterlagen | Vier Punkte setzen den einschlägigen Bescheid über Teilanerkennung oder Ausgleichsmaßnahmen voraus |
| Erforderlicher Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse | Goethe-Institut, IELTS, telc | Prüfungstermin und Ergebnisfrist beim Anbieter prüfen | Akzeptanz und Aktualitätsanforderung vorab prüfen; häufig höchstens ein Jahr seit der Prüfung |
| Nachweis der Berufserfahrung | Arbeitsverträge und geeignete Arbeitgebernachweise | Mit früheren Arbeitgebern rechtzeitig abstimmen | Fehlende Tätigkeitsbeschreibung oder Zeitangaben können den Nachweis unzureichend machen |
| Finanzierungsnachweis, etwa Sperrkontobestätigung | Bank, Sperrkontoanbieter oder zuständige Stelle für die Verpflichtungserklärung | Bearbeitungszeit bei Bank oder Anbieter erfragen | Nachweis muss aktuell sein und die verlangte Form erfüllen |
| Strukturierter Lebenslauf für den deutschen Arbeitsmarkt | Eigenständig strukturiert erstellen | Unklarer Lebenslauf ohne nachvollziehbare Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten | |
| Motivationsschreiben mit konkretem Suchplan, soweit verlangt | Eigenständig anhand der Anforderungen erstellen | Allgemeine Formulierungen statt konkreter Tätigkeiten und Suchschritte | |
| Erforderliche Übersetzungen fremdsprachiger Unterlagen | Geeigneter Übersetzer; Preis nach konkretem Angebot | Nach Angebot und Verfügbarkeit des Übersetzers | Beglaubigung ersetzt nicht automatisch eine akzeptierte Übersetzung |
Ein verlangtes Motivationsschreiben sollte den Suchplan konkret erläutern: passende Berufe, Branchen, Arbeitgeber und erste Schritte nach der Einreise. Allgemeine Absichtserklärungen helfen wenig. FIRMDER unterstützt die Ausarbeitung und organisiert erforderliche Übersetzungen entsprechend dem vereinbarten Umfang und den behördlichen Vorgaben.
Chancenkarte-Visum: Antrag, Termine und Gebühren
Bei bestehender Visumpflicht beantragen Sie ein nationales Visum bei der für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Prüfen Sie deren Verfahren; häufig erfolgt die Antragstellung über das Auslandsportal, mit anschließendem persönlichem Termin.
- Anforderungen der zuständigen Auslandsvertretung prüfen. Je nach Fall können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Antragsweg und Termin klären über den offiziellen Antragsweg der zuständigen Auslandsvertretung. Onlineverfahren, Termin und Unterlagen aufeinander abstimmen; aktuelle Wartezeiten direkt dort prüfen.
- Erforderlichen persönlichen Termin wahrnehmen. Erforderliche biometrische Daten abgeben; die reguläre nationale Visumgebühr für Erwachsene beträgt 75 Euro.
- Entscheidung abwarten: abhängig von der zuständigen Auslandsvertretung, Vollständigkeit und erforderlichen Prüfungen.
- Visumentscheidung erhalten und prüfen. Die Such-Chancenkarte gilt zunächst bis zu einem Jahr. Die Anmeldung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung erforderlich.
Stimmen Sie Unterlagen und Antragstermin auf das konkrete Verfahren ab. Fehlende Nachweise können Rückfragen, Verzögerungen oder eine Ablehnung verursachen. FIRMDER unterstützt die Zusammenstellung anhand der aktuellen Checkliste; zusätzliche behördliche Anforderungen bleiben möglich.
Mit der Chancenkarte in Deutschland: erste Schritte
Nach der Einreise sollten Sie die Stellensuche gezielt fortsetzen und notwendige organisatorische Schritte früh erledigen.
- Anmeldung des Wohnsitzes grundsätzlich binnen zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde. Ausweisdokument und regelmäßig Wohnungsgeberbestätigung bereithalten; Bank und Versicherung haben eigene Nachweisanforderungen.
- Krankenversicherung muss den erforderlichen Aufenthalt ausreichend abdecken. Häufig kommt zunächst eine geeignete Incoming-Versicherung infrage; der Zugang zur GKV ist gesondert zu prüfen. Beitrag und Leistungsumfang hängen vom Tarif und Status ab. Weitere Informationen unter Krankenversicherung in Deutschland.
- Bankkonto nach den Anforderungen der gewählten Bank organisieren. Identität, Aufenthaltsstatus und Adresse können nachzuweisen sein; Onlineeröffnung und Annahme sind anbieterabhängig.
- Aktive Stellensuche: etwa LinkedIn, XING, Stepstone.de, Indeed.de und die Karriereseiten von Arbeitgebern nutzen. Präsenz vor Ort kann persönliche Gespräche erleichtern; eine feste Zeitersparnis ist damit nicht verbunden.
- Ausländerbehörde frühzeitig Verfahren und rechtzeitige Antragstellung klären. Reguläre Vollzeitbeschäftigung setzt die passende Berechtigung voraus; eine bloße Terminanfrage oder ein Stellenangebot erteilt sie nicht.
Klären Sie vor Ablauf, ob ein anderer Titel oder eine Folge-Chancenkarte möglich ist. Ohne weitere rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage müssen Sie ausreisen. Deshalb sollte der Suchplan realistisch sein. FIRMDER unterstützt im vereinbarten Umfang auch nach der Einreise bei Anmeldung, Versicherung und Vorbereitung eines passenden Folgetitels.
Nach einem Stellenangebot in einen passenden Aufenthaltstitel wechseln
Während der Such-Chancenkarte sind Beschäftigungen von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Wochenstunden sowie gesondert geeignete Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen zulässig. Für darüber hinausgehende reguläre Beschäftigung ist die passende Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung erforderlich.
- rechtzeitig einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und den Eingang dokumentieren;
- geeignetes Stellenangebot beziehungsweise Vertrag, Pass, Qualifikationsnachweise und weitere erforderliche Unterlagen vorlegen;
- je nach Tätigkeit und erfüllten Voraussetzungen etwa eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b oder eine Blaue Karte EU beantragen;
- Dauer und Verlängerung richten sich nach dem erteilten Beschäftigungstitel, Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Informieren Sie sich früh über das Verfahren der zuständigen Ausländerbehörde. Ein erforderlicher Antrag muss rechtzeitig und nachweisbar gestellt werden; eine Terminanfrage allein ist nicht automatisch ausreichend.
Chancenkarte oder Arbeitsvisum: welcher Weg passt?
Chancenkarte und Beschäftigungsvisum verfolgen unterschiedliche Zwecke. Entscheidend sind Qualifikation, Stellenangebot und die Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltstitels.
| Situation | Chancenkarte | Arbeitsvisum |
| Geeigneter Arbeitsvertrag liegt bereits vor | Häufig ist der direkte Beschäftigungstitel sinnvoller, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind | Geeignete Option bei erfüllten Voraussetzungen |
| Kein Stellenangebot, aber geeignete Qualifikation und Erfahrung | Bei erfüllten Voraussetzungen für die Suche vor Ort geeignet | Beschäftigungsbezogener Titel setzt grundsätzlich ein konkretes Stellenangebot voraus |
| Mehrere Arbeitgeber und Angebote vergleichen | Ermöglicht die Suche und mehrere Bewerbungsgespräche | Ein hinreichend konkretes, geeignetes Stellenangebot ist erforderlich |
| IT-Fachkraft ohne Deutschkenntnisse, mit Englisch B2 | Möglich bei geeigneter Qualifikation, ausreichenden Punkten und weiteren Voraussetzungen | Möglich bei geeignetem Stellenangebot und erfüllten Titelvoraussetzungen |
| Medizinischer oder pädagogischer Beruf | Berufszulassung begrenzt die Ausübung reglementierter Tätigkeiten | Passenden Beschäftigungstitel und erforderliche Berufszulassung prüfen |
| Hochschule mit H- in anabin oder unklarer Abschlussbewertung | Formale Zugangsvoraussetzungen und geeigneten Qualifikationsnachweis zuerst klären | Qualifikationsstatus und passenden Anerkennungs- beziehungsweise Aufenthaltsweg klären |
Wenn der passende Weg unklar ist, prüft FIRMDER in der Erstberatung die Ausgangslage und erforderlichen Nachweise. Komplexe Fragen können zusätzliche Unterlagen oder eine fachliche Prüfung erfordern.
Rechtsgrundlage der Chancenkarte: §20a AufenthG. Nach einem geeigneten Stellenangebot kommt ein Wechsel in einen Beschäftigungstitel in Betracht, für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach §18a AufenthG, für akademische Fachkräfte nach §18b AufenthG, Blaue Karte EU nach §18g AufenthG. Ein späterer Familiennachzug ist anhand der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen zu prüfen: §29 AufenthG.
Praktischer Hinweis: bereits vor der Einreise passende Arbeitgeber recherchieren und gezielte Bewerbungen versenden. Nennen Sie Verfügbarkeit und geplanten Umzug, soweit relevant. Vorab vereinbarte Gespräche erleichtern die Planung; eine durchschnittliche Ersparnis von zwei bis drei Monaten lässt sich ohne belastbare Daten nicht zusagen.
FIRMDER: Unterstützung bei der Chancenkarte
Prüfen Sie zunächst den Zugang als Fachkraft oder über das Punktesystem. Fehlerhafte Nachweise oder fehlende Voraussetzungen können zu Rückfragen oder Ablehnung führen. FIRMDER unterstützt von der ersten Einordnung bis zur Vorbereitung eines späteren Beschäftigungstitels, insbesondere bei:
- Punktestand anhand von Nachweisen prüfen: Qualifikation und jeden relevanten Punkt anhand der vorhandenen Nachweise prüfen.
- Stellenrecherche und Vorbereitung vor der Einreise: damit Bewerbungen nach der Einreise gezielt fortgesetzt werden können.
- Geeignete Übersetzungen nach den Verfahrensvorgaben: geeignete Übersetzer und das von der zuständigen Stelle akzeptierte Format im vereinbarten Umfang organisieren.
- Motivationsschreiben: einen konkreten, nachvollziehbaren Suchplan formulieren.
- Vollständige Antragstellung vorbereiten: Unterlagen und Antragsweg anhand der aktuellen behördlichen Anforderungen koordinieren.
- Nach der Einreise: Anmeldung, Versicherung und einen gegebenenfalls erforderlichen Wechsel des Aufenthaltstitels vorbereiten.
Die Such-Chancenkarte eröffnet zunächst bis zu ein Jahr. Gute Vorbereitung hilft, diese Zeit für Bewerbungen und notwendige Anerkennungsschritte zu nutzen. Senden Sie uns eine Anfrage und wir beginnen mit der Prüfung Ihrer Voraussetzungen.
FAQ
Die Chancenkarte ist ein individueller Aufenthaltstitel. Ein gewöhnlicher Ehegattennachzug zur Such-Chancenkarte ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ehepartner können bei eigenen Voraussetzungen jeweils eine Chancenkarte beantragen. Für Kinder ist ein Nachzug unter besonderen Voraussetzungen zu prüfen; nach einem Wechsel in einen geeigneten Beschäftigungstitel kommen andere Nachzugsregeln in Betracht.
Nachgewiesene selbstständige Tätigkeit kann bei fachlichem Bezug zur formalen Qualifikation und erfüllten Zeitvorgaben relevant sein. Legen Sie geeignete Verträge, Leistungs- und Zahlungsnachweise vor. Ein Portfolio oder mündliche Angaben allein genügen nicht automatisch; die Behörde entscheidet über die Anrechnung.
Vor Ablauf ist zu prüfen, ob ein anderer Aufenthaltstitel oder eine Folge-Chancenkarte in Betracht kommt. Letztere setzt unter anderem qualifizierte Beschäftigung, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und fehlende Voraussetzungen für einen anderen Beschäftigungstitel voraus. Ohne weitere rechtmäßige Grundlage müssen Sie ausreisen. Eine neue Such-Chancenkarte ist zusätzlich an die Wartebedingungen des § 20a Absatz 5 gebunden.
Es zählen nur vollständig erfüllte und belegte gesetzliche Kriterien. Für Berufserfahrung sind mindestens zwei Jahre in den letzten fünf Jahren für zwei Punkte oder fünf Jahre in den letzten sieben Jahren für drei Punkte nötig; 1,5 Jahre reichen nicht. Akzeptierte Sprachzertifikate und deren Aktualität bei der zuständigen Auslandsvertretung prüfen.
Prüfen Sie den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung unverzüglich. Ein neuer Antrag mit korrigierten Unterlagen kann möglich sein, wahrt aber keine Klagefrist. Das Remonstrationsverfahren wurde zum 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft. Lassen Sie Rechtsmittel und Fristen gegebenenfalls anwaltlich prüfen.
Die Chancenkarte berechtigt zur vorgesehenen Suche und begrenzten Beschäftigung in Deutschland. Sie vermittelt keine allgemeine Arbeitserlaubnis für andere EU-Staaten. Kurzreisen im Schengenraum können im Rahmen der geltenden Regeln möglich sein; für Arbeit oder längerfristigen Aufenthalt gelten die Regeln des jeweiligen Staates.
Steuerpflicht hängt unter anderem von Wohnsitz, Einkunftsarten und persönlicher Situation ab, nicht allein von einem deutschen Arbeitsverhältnis. Bei Beschäftigung kann der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten. Ob eine Steuererklärung erforderlich ist, ist gesondert zu prüfen; weder Arbeitslosigkeit noch die Chancenkarte bewirken automatisch Steuerfreiheit. Bei Bedarf steuerlich beraten lassen.