Mit der Chancenkarte nach Deutschland
Eine Möglichkeit, ohne vorheriges Arbeitsplatzangebot für bis zu zwölf Monate zur Stellensuche nach Deutschland zu kommen. Sie können Arbeitgeber vor Ort kennenlernen und passende Angebote auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen.
Beratung
Chancenkarte: ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland und vor Ort eine Stelle suchen
Mit unserem Team verständlich zur Chancenkarte
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: Wir prüfen, ob Ihr Profil die Voraussetzungen erfüllt, berechnen gegebenenfalls die Punkte und entwickeln mit Ihnen eine passende Antragsstrategie.
Unsere Fachleute klären, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, helfen typische Fehler zu vermeiden und erstellen einen verständlichen Schritt-für-Schritt-Plan. So wissen Sie, was in jeder Phase zu tun ist, und vermeiden Verzögerungen durch unvollständige Angaben.
Wir machen den Ablauf transparent und überschaubar – von der ersten Beratung über den Visumantrag bis zur Reise nach Deutschland.
Einreisen, Arbeitgeber finden und Ihr Leben in Deutschland planen
Vorteile der Chancenkarte
Die Chancenkarte richtet sich an Personen mit einer geeigneten Qualifikation. Je nach Zugangsweg sind Anerkennung, Sprachkenntnisse und Punkte etwa für Berufserfahrung, Alter oder frühere Aufenthalte in Deutschland relevant. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Wir prüfen Ihr Profil frühzeitig, zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf und helfen, einen vollständigen und nachvollziehbaren Antrag vorzubereiten.
Sie können bis zu zwölf Monate rechtmäßig in Deutschland nach einer Stelle suchen.
Mit der Chancenkarte sind Sie bereits in Deutschland und können leichter direkt mit Arbeitgebern in Kontakt treten.
Erstens sind Sie bereits in Deutschland und können persönlich an Vorstellungsgesprächen teilnehmen. Das erleichtert den Kontakt mit Arbeitgebern; die rechtlichen Anforderungen an eine spätere Beschäftigung bleiben bestehen.
Zweitens können Sie im gesetzlich erlaubten Umfang bereits arbeiten oder eine zulässige Probebeschäftigung aufnehmen. Für eine reguläre Vollzeitstelle ist in der Regel zunächst der passende weitere Aufenthaltstitel erforderlich.
Vorteile der Chancenkarte
Einreisen, Arbeitgeber finden und Ihr Leben in Deutschland planen
Die Chancenkarte richtet sich an Personen mit einer geeigneten Qualifikation. Je nach Zugangsweg sind Anerkennung, Sprachkenntnisse und Punkte etwa für Berufserfahrung, Alter oder frühere Aufenthalte in Deutschland relevant. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Wir prüfen Ihr Profil frühzeitig, zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf und helfen, einen vollständigen und nachvollziehbaren Antrag vorzubereiten.
Bis zu zwölf Monate rechtmäßig in Deutschland nach einer Stelle suchen
Mit der Chancenkarte sind Sie bereits in Deutschland und können leichter direkt mit Arbeitgebern in Kontakt treten. Sie können persönlich an Vorstellungsgesprächen teilnehmen und im gesetzlich erlaubten Umfang arbeiten oder eine zulässige Probebeschäftigung aufnehmen. Für eine reguläre Vollzeitstelle ist in der Regel zunächst der passende weitere Aufenthaltstitel erforderlich. Der Aufenthalt vor Ort ersetzt die rechtlichen Beschäftigungsvoraussetzungen nicht.
Starten Sie Ihren Weg zur Chancenkarte nach § 20a AufenthG
Mit der Chancenkarte den deutschen Arbeitsmarkt kennenlernen
Sie suchen direkt vor Ort nach Arbeit, führen Vorstellungsgespräche, lernen Arbeitgeber kennen und können sich leichter an das Leben in Deutschland gewöhnen.
Das ist eine Möglichkeit für Menschen, die nicht aus dem Ausland auf ein Angebot warten, sondern vor Ort aktiv eine berufliche Perspektive entwickeln möchten.
Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Einreichung und helfen bei Übersetzungen, Formularen, der Zusammenstellung der Unterlagen und der Vorbereitung auf das Visumverfahren.
Sie erhalten nicht nur eine Beratung, sondern eine strukturierte Begleitung, die Zeit spart, vermeidbare Antragsfehler reduziert und den Umzug verständlicher macht.
Mehr über die Chancenkarte erfahren Sie im Video
So läuft der Umzug mit der Chancenkarte ab
Ihrer Chancen und
Auswahl
des passenden
Wegs
Aufbereitung
Ihres Falls
der Unterlagen für das
Visum
nationales
Visum D
in
Deutschland
beginnt mit der
Suche nach einem
Arbeitgeber
FAQ
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel nach § 20a AufenthG, mit dem qualifizierte Personen aus Drittstaaten auch ohne vorherigen Arbeitsvertrag zur Stellensuche nach Deutschland kommen können. Sie wurde mit der Reform der Fachkräfteeinwanderung eingeführt. Der Zugang erfolgt entweder als anerkannte Fachkraft oder über ein Punktesystem.
Die Chancenkarte richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten. Anerkannte Fachkräfte benötigen keine Punkte. Je nach Zugangsweg sind folgende Aspekte zu prüfen:
- eine für den jeweiligen Zugangsweg geeignete Qualifikation besitzen
- Berufserfahrung gegebenenfalls als Punktekriterium nachweisen
- bei Zugang über das Punktesystem Deutsch A1 oder Englisch B2 nachweisen
- ihren Lebensunterhalt nachweisen können
- beim Punkteweg mindestens sechs Punkte erreichen; für anerkannte Fachkräfte gilt dies nicht
Beim Zugang über das Punktesystem sind neben den Grundvoraussetzungen mindestens sechs Punkte erforderlich. Anerkannte Fachkräfte benötigen keine Punkte. Berücksichtigt werden insbesondere:
- Qualifikation und ihr Anerkennungsstatus
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse
- Alter
- einen qualifizierenden früheren Aufenthalt in Deutschland
Wichtige Unterlagen:
- Reisepass
- Abschlusszeugnis
- zum Zugangsweg passende Qualifikationsnachweise
- Sprachzertifikat für Deutsch oder Englisch, falls erforderlich
- Lebenslauf (CV)
- Motivationsschreiben, falls verlangt
- Finanzierungsnachweis, etwa Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung
- Krankenversicherung
Für nichtakademische Berufsqualifikationen können andere Nachweise wie eine DAB relevant sein. Ein Hochschulabschluss lässt sich beispielsweise nachweisen durch:
- passende positive anabin-Einträge für Hochschule und Abschluss
- oder eine ZAB-Zeugnisbewertung, wenn anabin keine ausreichenden Nachweise liefert.
Bei einem Hochschulabschluss lohnt sich zunächst eine Prüfung in anabin. Der Status H+ betrifft die Hochschule; zusätzlich muss der Abschluss passend bewertet sein. Sind beide Nachweise ausreichend positiv, kann eine zusätzliche ZAB-Zeugnisbewertung entbehrlich sein. Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Zugangsweg ab.
Eine ZAB-Zeugnisbewertung kann erforderlich sein, wenn:
- der Hochschulabschluss in anabin fehlt
- oder die Einträge keinen ausreichenden positiven Nachweis ermöglichen
Sie ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein.
Deutsch ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Beim Punktesystem gilt als sprachliche Mindestvoraussetzung:
- Deutsch ab Niveau A1
- oder Englisch ab Niveau B2
Höhere Deutschkenntnisse können im Punktesystem zusätzliche Punkte bringen. Anerkannte Fachkräfte benötigen für den direkten Zugang keinen Sprachnachweis. Gute Deutschkenntnisse helfen dennoch bei der Stellensuche.
Ja, Englisch auf Niveau B2 kann beim Zugang über das Punktesystem die sprachliche Mindestvoraussetzung erfüllen. Die übrigen Voraussetzungen und die nötigen Punkte müssen ebenfalls vorliegen. Das kann insbesondere für IT-Fachkräfte und internationale Berufsfelder relevant sein.
Ja, aber mit Grenzen. Die Such-Chancenkarte dient vorrangig der Stellensuche und erlaubt keine uneingeschränkte reguläre Vollzeitbeschäftigung.
Erlaubt sind:
- Beschäftigung von durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden pro Woche
- sowie gesetzlich zulässige Probebeschäftigungen.
Ja, zulässige Probebeschäftigungen sind möglich:
- jeweils bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber, wenn sie auf qualifizierte Beschäftigung, Ausbildung oder eine Anerkennungsmaßnahme abzielen
So können Sie und ein Arbeitgeber die Zusammenarbeit prüfen.
Ein Sperrkonto ist ein häufiger, aber nicht der einzige Finanzierungsnachweis. Je nach Fall kommen auch eine Verpflichtungserklärung oder ausreichende Einkünfte aus einer zulässigen Nebenbeschäftigung in Betracht. Entscheidend ist, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
Ja, eine wirksame Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person mit ausreichender Bonität kann als Alternative zum Sperrkonto dienen.
In vielen Ländern wird die Chancenkarte über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts online beantragt. Welche anschließenden persönlichen Termine erforderlich sind, etwa für Identitätsprüfung und biometrische Daten, erfahren Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Für Ehepartner begründet die Such-Chancenkarte grundsätzlich keinen eigenen Nachzugsanspruch. Ein Ehepartner mit eigenem passenden Aufenthaltstitel, etwa einer eigenen Chancenkarte, kann jedoch mit einreisen. Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mitkommen, insbesondere bei gesichertem Lebensunterhalt. Die Möglichkeiten sind für jedes Familienmitglied einzeln zu prüfen.
Die Such-Chancenkarte allein ermöglicht grundsätzlich keinen Ehegattennachzug. Erfüllt Ihr Partner selbst die Voraussetzungen für einen eigenen Aufenthaltstitel, kann eine gemeinsame Einreise möglich sein. Nach dem Wechsel in einen geeigneten Beschäftigungsaufenthaltstitel kann Ehegattennachzug unter den geltenden Voraussetzungen beantragt werden.
Nach Erhalt eines Arbeitsplatzangebots:
- Vertrag und Arbeitgeberunterlagen vorbereiten
- den Wechsel des Aufenthaltstitels beantragen
- bei Erfüllung insbesondere der Anforderungen an Gehalt, Tätigkeit und Qualifikation eine Blaue Karte EU erhalten
Nach einem Arbeitsplatzangebot sind die nächsten Schritte:
- Arbeitsvertrag und Arbeitgeberunterlagen vorbereiten
- den passenden Beschäftigungsaufenthaltstitel beantragen
- die Erteilung eines passenden Beschäftigungsaufenthaltstitels oder einer Blauen Karte EU abwarten
Der wesentliche Unterschied:
- Chancenkarte: zur Stellensuche ohne vorherigen Arbeitsvertrag
- ein Arbeitsvisum setzt bereits ein geeignetes Arbeitsplatzangebot voraus
Die Chancenkarte erleichtert die Stellensuche vor Ort, erlaubt aber zunächst nur begrenzte Beschäftigung.