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Versicherung auswählen
Für viele Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen verpflichtend. Beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder ist unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich.
Für Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie berechtigte Selbstständige und Unternehmer: individuell wählbare Leistungen, in der Regel mit Gesundheitsprüfung.
Je nach Tarif und Zulässigkeit für nationale Visa, Spätaussiedler bis zum Anschluss an GKV/PKV, Praktikanten, Freiwillige und Freiberufler in der Startphase.
Für Kurzreisen und Besuchsvisa: je nach Tarif medizinische Behandlung, Evakuierung und Rücktransport.
Studentische GKV in der Regel bis 30, sofern die Voraussetzungen vorliegen; danach kommen je nach Zugangsvoraussetzungen freiwillige GKV oder geeignete private Tarife infrage.
Zur GKV oder privaten Krankenvollversicherung gehört grundsätzlich eine Pflegepflichtversicherung. Sie beteiligt sich bei Pflegebedürftigkeit an den Kosten, deckt aber nicht zwangsläufig alle Ausgaben.
Für Selbstständige, Freiberufler und Führungskräfte: vereinbartes Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglichen Karenzzeit.
Einbettzimmer, Chefarztbehandlung; erweiterte Zahnleistungen und Implantate.
Deckt versicherte Haftpflichtschäden gegenüber Dritten. Schäden durch Kinder und an gemieteten Räumen müssen vom Tarif erfasst sein. Eine wichtige Basisabsicherung.
In vielen Bundesländern für Hunde vorgeschrieben, je nach Landesrecht und Tier.
Für Ärzte, IT-Fachkräfte, Berater, Bauunternehmen und weitere Berufsgruppen.
Für Berufe mit reinen Vermögensschäden, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und IT-Berater.
Privat-, Berufs-, Wohn-, Steuer- und Verkehrsrechtsschutz sowie Firmenrechtsschutz, jeweils im vereinbarten Umfang.
Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kann privater Unfallschutz auch in der Freizeit gelten, häufig rund um die Uhr. Invaliditäts- und Rehabilitationsleistungen richten sich nach dem Tarif.
Wichtiger Einkommensschutz für IT-Fachkräfte, andere Spezialisten und Unternehmer.
Zur Absicherung von Familie, Immobilienkredit oder Unternehmen.
Versicherte Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und damit verbundenen Vandalismus; Fahrräder oder Elektronik gegebenenfalls als Zusatzbausteine.
Für Eigentümer: Gebäudesubstanz und vereinbarte Gefahren; zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren ist häufig ein eigener Baustein.
Pflicht-Kfz-Haftpflicht sowie optionale Kasko, Schutzbrief und Verkehrsrechtsschutz.
Transport, Forderungsausfälle, Cybervorfälle und Organhaftung.
Versicherungsbedingungen können unübersichtlich sein. Unsere Fachleute unterstützen Sie dabei, einen Schutz zu finden, der zu Ihren Anforderungen und Ihrer Situation passt. Ob Krankenversicherung, Reiseversicherung oder besondere Absicherung für Beruf und Studium: Wir helfen Ihnen, die Auswahl verständlich und nachvollziehbar zu treffen.
Alles beginnt mit Ihrer Anfrage. Anschließend begleiten wir die weiteren Schritte.
So geht es weiter
Für ein Schengen-Visum ist eine Reisekrankenversicherung erforderlich, die die konsularischen Anforderungen erfüllt und für die gesamte Reise im Schengen-Raum gilt. Bei einem nationalen Visum hängen Art und Dauer des Nachweises vom Aufenthaltszweck und der zuständigen Auslandsvertretung ab. Ein Incoming-/Expat-Tarif reicht nicht pauschal für jedes Visum. Der Schutz muss ab Einreise und bis zum gesicherten Anschluss an GKV oder geeignete PKV lückenlos bestehen; berücksichtigen Sie mögliche Terminverschiebungen.
Incoming-/Expat-Tarife sind häufig befristete Versicherungen für die Einreise und erste Aufenthaltszeit, mit möglichen Selbstbeteiligungen und Ausschlüssen für Vorerkrankungen oder Schwangerschaft. Ob ein Tarif für den Aufenthaltstitel ausreicht, muss geprüft werden. In der GKV richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach dem Einkommen; Familienversicherung ist unter Voraussetzungen möglich, die Pflegeversicherung kommt hinzu. In der PKV hängen Beiträge unter anderem von Eintrittsalter, Risiko und Leistungen ab; meist ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein Wechsel ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine GKV-Mitgliedschaft erfüllt sind, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder ein entsprechendes Studium. Er erfolgt nicht automatisch nach jeder Einschreibung. Stimmen Sie die Termine schriftlich ab: Der Incoming-Schutz darf erst enden, wenn der anschließende GKV-/PKV-Schutz gesichert ist. Lassen Sie sich Bescheinigungen für Behörden und Arbeitgeber ausstellen.
Für eine fehlende private Haftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich kein Bußgeld. Wer anderen einen Schaden zufügt, kann jedoch persönlich und ohne allgemeine Haftungsobergrenze dafür einstehen müssen, etwa bei Wasserschäden oder einem Fahrradunfall. Forderungen können mehrere Hunderttausend Euro erreichen. Auch bei Miet- oder Sportangeboten kann ein Versicherungsnachweis gefragt sein.
Ja. Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnrechtsschutz lassen sich häufig kombinieren. Selbstbeteiligungen und Wartezeiten richten sich nach dem Vertrag und können je Baustein abweichen; oft beträgt die Wartezeit drei Monate. Prüfen Sie Leistungsgrenzen, Mediation und Ausschlüsse, etwa bei Bauvorhaben oder vorsätzlichem Handeln.
Als Basis kommen eine Familien-Privathaftpflicht und, je nach Hausratwert, eine Hausratversicherung infrage. Ergänzend können private Unfallversicherung für Kinder, Zahnzusatzschutz für Kieferorthopädie und weitere Leistungen sowie Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Rechtsschutz hängt vom Bedarf ab; familienrechtliche Streitigkeiten sind häufig nur eingeschränkt versichert. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen.
Für Hunde ist in vielen Bundesländern eine Tierhalterhaftpflicht vorgeschrieben, teils abhängig von Rasse oder Gefährlichkeit. Prüfen Sie das jeweilige Landesrecht. Für Vermieter ist häufig eine Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll. Eine Wohngebäudeversicherung ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig von finanzierenden Banken verlangt.
Beide können sich ergänzen. Krankentagegeld ersetzt bei versicherter Arbeitsunfähigkeit nach der vereinbarten Karenzzeit einen Teil des Einkommens. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn ihre Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Laufzeiten, Leistungsauslöser und Übergänge müssen aufeinander abgestimmt werden; eine Auszahlung ist nicht automatisch garantiert.
Die Deckungssumme ist die maximale Leistung je Schadenfall oder Versicherungsjahr; die Selbstbeteiligung tragen Sie selbst. Prüfen Sie Ausschlüsse, etwa für Vorerkrankungen und Extremsport, Wartezeiten, den räumlichen Geltungsbereich, Rücktransport, Krankenhaus- und Zahnleistungen, Jahresgrenzen sowie die Berechnung der Selbstbeteiligung je Fall oder Jahr.
Unsere Fallbeispiele erläutern gedeckte Schäden, etwa eine Blinddarmentzündung bei einem Studierenden mit Incoming-Tarif oder einen Haftpflichtschaden von 250.000 € durch Wasserschäden bei Nachbarn. Sie zeigen außerdem mögliche Ablehnungsgründe: falsche Antragsangaben, Wartezeiten, ausgeschlossene Risiken oder verspätete Schadenmeldungen. Entscheidend sind immer die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
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