Wege zum Umzug nach Deutschland

Über 13 Wege nach Deutschland: Spätaussiedler, Blaue Karte EU, Studium, Au-pair und mehr.

Wege zum Umzug nach Deutschland Einwanderungsweg wählen
Startseite Wege zum Umzug nach Deutschland

Den passenden Weg für Ihren Umzug nach Deutschland finden

Für wen eignen sich die verschiedenen Wege?

Das Spätaussiedlerverfahren nach dem BVFG richtet sich an Personen, die unter anderem ihre deutsche Volkszugehörigkeit und Abstammung sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen nachweisen können. Deutsche Vorfahren allein reichen nicht aus. Spätaussiedler und entsprechend einbezogene Angehörige erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe von § 7 StAG mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG. Familienangehörige können je nach Fall über § 7 oder § 8 BVFG mitreisen; ihre Rechtsstellung unterscheidet sich. Leistungen, Sprachkurse und Unterstützung bei der Arbeitssuche richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen.

Die jüdische Zuwanderung richtet sich unter den geltenden Aufnahmevoraussetzungen an Antragsteller aus bestimmten Nachfolgestaaten der Sowjetunion, beispielsweise Russland, der Ukraine, Belarus und Moldau. Jüdische Abstammung über einen Eltern- oder Großelternteil kann relevant sein; weitere Voraussetzungen, insbesondere die Aufnahme in eine jüdische Gemeinde, sind gesondert zu prüfen. Das Verfahren kann einen Aufenthalt in Deutschland sowie Zugang zu Integrationsangeboten und Unterstützung durch Gemeinden ermöglichen. Eine spätere Einbürgerung richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht.

Für Menschen, die in Deutschland eine GmbH oder UG gründen, ein Startup aufbauen oder eine bestehende Gesellschaft übernehmen möchten. Ein Aufenthalt nach § 21 AufenthG setzt ein tragfähiges Vorhaben, gesicherte Finanzierung und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Bei erfolgreicher Entwicklung können später eine Niederlassungserlaubnis und gegebenenfalls eine Einbürgerung in Betracht kommen.

Blaue Karte EU und Chancenkarte für qualifizierte Fachkräfte. Die Blaue Karte EU setzt ein geeignetes Arbeitsplatzangebot und das gesetzliche Mindestgehalt voraus; für bestimmte Gruppen gelten niedrigere Gehaltsschwellen. Die Such-Chancenkarte ermöglicht in der Regel bis zu einem Jahr Stellensuche, entweder als anerkannte Fachkraft oder über das Punktesystem. Diese Wege können beispielsweise für IT-Fachkräfte, Ingenieure, Ärzte und Wissenschaftler relevant sein.

Ein Studium an einer staatlichen Hochschule in Deutschland ist häufig ohne allgemeine Studiengebühren möglich, es gibt jedoch Ausnahmen und Semesterbeiträge. Bachelor-, Master- und Promotionswege richten sich nach den Zulassungsvoraussetzungen. Wir unterstützen bei Bewerbung, Studienvisum und Finanzierungsnachweis, gegebenenfalls über ein Sperrkonto. Wenn der Schulabschluss nicht zum direkten Hochschulzugang berechtigt, kann ein Studienkolleg erforderlich sein. Nach dem Abschluss können bei Erfüllung der Voraussetzungen Beschäftigungsaufenthaltstitel wie die Blaue Karte EU in Betracht kommen.

Möglichkeiten für junge Menschen: Au-pair mit Kinderbetreuung und Wohnen in einer Gastfamilie für bis zu ein Jahr sowie Freiwilligendienste im sozialen oder ökologischen Bereich, etwa FSJ, FÖJ oder BFD. Sie können beim Ankommen und Deutschlernen helfen. Ein späteres Studium oder eine Beschäftigung setzt einen passenden Aufenthaltstitel und die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen voraus.

Brauchen Sie Hilfe bei der Auswahl?

Die unterschiedlichen Wege nach Deutschland können zunächst unübersichtlich wirken. Unsere Fachleute helfen Ihnen, eine Möglichkeit zu wählen, die zu Ihrer Situation, Ihren Zielen und Ihren Voraussetzungen passt. Ob Spätaussiedlerverfahren, Blaue Karte EU, Chancenkarte, Unternehmensgründung oder Studium – wir machen den Ablauf verständlich und überschaubar.

FAQ

Das hängt von Ihrer Situation ab: Staatsangehörigkeit, Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, deutsche oder jüdische Abstammung, finanzielle Möglichkeiten und Umzugsziel – Arbeit, Unternehmen, Studium oder Familie. In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Hintergrund und besprechen passende Möglichkeiten mit einer realistischen Einschätzung der Voraussetzungen und des Zeitbedarfs.

Die Dauer unterscheidet sich erheblich nach Verfahren, Auslandsvertretung, zuständiger Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Blauer Karte EU, Chancenkarte, Studium oder Selbstständigkeit sind häufig mehrere Monate einzuplanen; Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler beim BVA oder jüdische Zuwanderer beim BAMF können deutlich länger dauern. Verlässliche Fristen lassen sich nicht pauschal zusagen. Wir prüfen den aktuellen Ablauf für Ihren konkreten Fall.

Sie können mehrere Möglichkeiten vorbereiten, etwa eine Hochschulbewerbung und parallel die Stellensuche für eine Blaue Karte EU. Welche Anträge sich gleichzeitig sinnvoll und rechtlich zulässig verfolgen lassen, muss im Einzelfall geprüft und mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Wir entwickeln eine Hauptstrategie und eine mögliche Alternative; ein Wechsel erfolgt nur bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen.

Die Anforderungen hängen vom Aufenthaltsweg ab. Für die Blaue Karte EU ist grundsätzlich kein allgemeiner Deutschnachweis vorgeschrieben, Arbeitgeber oder reglementierte Berufe können aber Sprachkenntnisse verlangen. Englischsprachige Studiengänge verlangen häufig IELTS, TOEFL oder gleichwertige Nachweise. Im Spätaussiedlerverfahren gelten besondere Sprachregeln; für Au-pair und Ehegattennachzug werden grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse verlangt, wobei Ausnahmen bestehen. Für die Einbürgerung gilt grundsätzlich B1. Gute Deutschkenntnisse erleichtern in jedem Fall die Integration.

Der Aufnahmebescheid wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) im Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler erteilt. Er bestätigt die Aufnahmezusage nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und ist eine Grundlage für das Einreiseverfahren. Bei der jüdischen Zuwanderung ist dagegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig; dessen Entscheidung heißt Aufnahmezusage. Einbezogene Angehörige und der spätere Status richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für eine qualifizierte Beschäftigung. Erforderlich sind ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot oder ein Vertrag sowie das gesetzliche Mindestgehalt. Bei Erfüllung weiterer Bedingungen bietet sie einen beschleunigten Weg zur Niederlassungserlaubnis. Die Chancenkarte dient dagegen zunächst der Stellensuche. Sie kann anerkannten Fachkräften ohne Punktesystem oder anderen qualifizierten Bewerbern über das Punktesystem erteilt werden. Ein Arbeitsvertrag ist für die Such-Chancenkarte nicht erforderlich, der Lebensunterhalt muss aber gesichert sein.

Bei vielen Aufenthaltswegen ist Familiennachzug möglich, insbesondere für Ehepartner und minderjährige Kinder; für Eltern gelten besondere Voraussetzungen. Anforderungen an Einkommen, Wohnraum und Sprachkenntnisse hängen vom Aufenthaltstitel ab, mit gesetzlichen Ausnahmen etwa für bestimmte Fachkräfte. Bei Spätaussiedlern und jüdischer Zuwanderung kann eine gemeinsame Ausreise möglich sein, wenn die Angehörigen wirksam einbezogen beziehungsweise selbst aufnahmeberechtigt sind. Nachgezogene Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen erwerbstätig sein.

Die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG setzt grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt und weitere Bedingungen voraus. Dazu gehören unter anderem geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, ein geeigneter Aufenthaltsstatus, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie grundsätzlich gesicherter Lebensunterhalt und das Fehlen erheblicher Straftaten. Gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Spätaussiedler erwerben die Staatsangehörigkeit nach den besonderen Regeln des § 7 StAG. Mehrstaatigkeit ist nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig.

Je nach Verfahren werden beispielsweise Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunden, Bildungsnachweise, Nachweise zur Berufstätigkeit, gegebenenfalls ein Führungszeugnis, Krankenversicherung und Finanzierungsnachweise benötigt. Hinzu kommen programmspezifische Unterlagen wie Geschäftsplan, Abstammungsnachweise oder Sprachzertifikate. Welche Dokumente übersetzt, beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und der zuständigen Stelle.

Prüfen Sie zunächst die Ablehnungsgründe und die Rechtsbehelfsbelehrung. Das Remonstrationsverfahren gegen Visumablehnungen wurde zum 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft. Möglich bleiben ein neuer Visumantrag oder gerichtlicher Rechtsschutz; maßgeblich sind die Fristen und Hinweise im Bescheid. Bei anderen Verfahren können andere Rechtsbehelfe gelten. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist. Ein erfolgreicher Ausgang lässt sich nicht garantieren.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet notwendige Technologien für ihren Betrieb und den Schutz der Formulare. Analyse- und Marketing-Cookies werden nur mit Ihrer Einwilligung eingesetzt. Sie können einzelne Kategorien zulassen oder deaktivieren und Ihre Auswahl jederzeit ändern.