Geprüft am 19. Oktober 2026. Die folgenden Finanzierungswerte gelten für 2026.
Eine Einreise zur Berufsausbildung ist möglich, wenn die gewählte Ausbildung für den entsprechenden Aufenthaltstitel geeignet ist, die erforderlichen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden und der Lebensunterhalt gesichert ist. Mit einem bereits vorhandenen Ausbildungsplatz kommt in der Regel § 16a AufenthG in Betracht. Für die gezielte Suche nach einem Platz gibt es den eigenen Weg nach § 17 Abs.1 mit zusätzlichen Voraussetzungen. Die Ausbildungsvergütung kann den Finanzierungsbedarf ganz oder teilweise decken. Das Wort „Ausbildung“ im Vertrag beantwortet die Geldfrage jedoch noch nicht.
Für russischsprachige Bewerber aus einem Nicht-EU-Staat beginnt die Vorbereitung mit vier Fragen: Welchen Beruf erlernen sie, wer nimmt sie auf, welche Sprache wird verlangt und wovon leben sie bis zur ersten Auszahlung? Dieser Beitrag behandelt den ersten Umzug. Staatsangehörigkeit, rechtmäßiger Wohnsitz und persönliche Umstände bestimmen das Visumverfahren. Ein einheitliches Sonderverfahren für sämtliche GUS-Staaten existiert nicht.
Was bedeutet Ausbildung, und welche Formen gibt es?
Ausbildung bezeichnet hier die berufliche Qualifizierung. Zunächst muss die genaue Form feststehen: Davon hängen Ausbildungsanbieter, Unterlagen und Finanzierung ab.
Die duale Ausbildung verbindet die praktische Ausbildung im Betrieb mit Unterricht in der Berufsschule. Betriebliche Ausbildung beschreibt den betrieblichen Teil beziehungsweise, bei der üblichen dualen Ausbildung, denselben Bildungsweg aus einer anderen Perspektive. Bewerber schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Unternehmen und erhalten eine Ausbildungsvergütung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit dauern diese Ausbildungen üblicherweise zwei bis dreieinhalb Jahre.
Die schulische Ausbildung findet überwiegend an einer beruflichen Schule statt und kann Praxisphasen umfassen. Maßgeblich ist die Aufnahmebestätigung der Schule und, soweit vorgesehen, der Einrichtung für die praktische Ausbildung. Nicht jede Ausbildung wird vergütet; einzelne Schulen erheben Gebühren. Die Formen erläutert der Überblick zum deutschen Ausbildungssystem.
Auch „schulisch bedeutet immer unbezahlt“ ist falsch. In der Pflegefachausbildung ist beispielsweise eine Vergütung vorgesehen, während kein Schulgeld erhoben wird. Das bestätigt das offizielle Portal zur Pflegeausbildung. Prüfen Sie die konkreten finanziellen Bedingungen jeder Ausbildung gesondert.
Aufenthaltsrechtlich ist der Begriff qualifizierte Berufsausbildung wichtig: Gemeint ist eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf mit einer festgelegten Dauer von mindestens zwei Jahren. Die Definition steht in § 2 Abs.12a AufenthG. Ein kurzer Privatkurs ist damit nicht automatisch gleichzusetzen. Auch bei einem dualen Studium mit Hochschulbeteiligung muss die Aufenthaltsgrundlage gesondert geprüft werden.
Zwei Wege vor der Einreise: mit Ausbildungsplatz oder zur Suche
Ein Ausbildungsplatz ist vorhanden: § 16a
Ist ein Betrieb zum Vertragsschluss bereit oder liegt eine Schulzusage vor, werden als Nächstes die Voraussetzungen des § 16a AufenthG geprüft. Bei der betrieblichen Ausbildung ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen, soweit keine Ausnahme gilt. Bei der schulischen Ausbildung kommt es auf einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und die weiteren Voraussetzungen der Vorschrift an.
Vertrag oder Schulbestätigung belegen den Aufenthaltszweck. Finanzierung, Sprache und allgemeine Visumvoraussetzungen werden unabhängig davon geprüft. Deshalb garantiert auch ein echter Ausbildungsvertrag keine Visumerteilung.
Noch kein Ausbildungsplatz: § 17 Abs.1
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Platz für eine qualifizierte Berufsausbildung kann nach § 17 Abs.1 und 3 AufenthG erteilt werden, wenn:
- die Person noch nicht 35 Jahre alt ist;
- der Lebensunterhalt gesichert ist;
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorliegen;
- ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss vorliegt, der in Deutschland oder im Ausstellungsstaat zum Hochschulzugang berechtigt.
Der Aufenthalt ist für bis zu neun Monate möglich. Erlaubt sind Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche und Probebeschäftigungen von insgesamt bis zu zwei Wochen. Nicht jeder beliebige Schulabschluss erfüllt die genannte Bildungsvoraussetzung.
Dieser Weg kann sinnvoll sein, wenn die Anwesenheit vor Ort die Suche tatsächlich erleichtert und ein finanzieller Puffer vorhanden ist. Erstellen Sie bereits im Wohnsitzland eine Betriebsliste, prüfen Sie offene Stellen und vereinbaren Sie erste Gespräche. Kosten entstehen ab der Einreise. Ein Vertrag kann deutlich später zustande kommen oder ganz ausbleiben.
Wenn Sie den passenden Ausbildungsweg klären möchten, vereinbaren Sie eine Beratung zu Bildung und Ausbildung in Deutschland mit FIRMDER / RelocationDE. Halten Sie für die erste Einschätzung Angaben zu Schulbildung, Deutschkenntnissen, Berufswunsch und einem eventuell vorhandenen Vertrag bereit. So lassen sich Dokumentenvorbereitung und Umfang der Unterstützung konkret besprechen.
Schulabschluss prüfen und Beruf auswählen
Für die duale Ausbildung schreibt das Gesetz keinen einheitlichen Schulabschluss für sämtliche Berufe vor. Der Betrieb bestimmt seine Auswahlkriterien und kann einen bestimmten Bildungsstand sowie einen Nachweis seiner Gleichwertigkeit verlangen. Bei schulischen Ausbildungen ist die Anerkennung des Schulabschlusses erforderlich; das benötigte Niveau hängt vom Beruf ab. Diese Unterschiede erläutert Make it in Germany.
Praktisch ist diese Reihenfolge sinnvoll: zuerst Beruf und Bundesland auswählen, dann die Anforderungen des Betriebs oder der Schule erfragen und anschließend die Anerkennung des Schulabschlusses klären. Lassen Sie nicht vorsorglich alle vorhandenen Zeugnisse teuer aufbereiten, ohne zu wissen, wer sie zu welchem Zweck benötigt. Die Anerkennung eines Schulabschlusses und die Anerkennung einer bereits erworbenen Berufsqualifikation erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Wer bereits einen Beruf und Erfahrung hat, sollte sich fragen, weshalb eine neue mehrjährige Ausbildung sinnvoll ist. Für einen Berufswechsel kann sie eine bewusste Entscheidung sein. Soll dagegen die bisherige Laufbahn fortgesetzt werden, lohnt zunächst ein Vergleich mit Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflicher Anerkennung. Eine erneute Ausbildung kostet Zeit; die Vergütung muss zu bestehenden familiären Verpflichtungen passen.
Wählen Sie anhand der tatsächlichen Tätigkeiten: Schichtdienst, Kundenkontakt, körperliche Belastung, Mathematik oder Technik. Ein konkretes Interesse am Beruf überzeugt einen Arbeitgeber eher als der Wunsch, irgendeinen Platz allein für den Umzug zu bekommen.
Deutsch: B1, höhere Anforderungen und Vorbereitungskurs
Bei einer qualifizierten Berufsausbildung ist B1 der übliche Ausgangspunkt der Visumvorbereitung. Nach § 16a Abs.3 wird ein gesonderter Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse verlangt, wenn die für die konkrete Ausbildung nötigen Kenntnisse weder von der Bildungseinrichtung geprüft wurden noch in einem vorbereitenden Deutschkurs erworben werden sollen. Für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung umfasst § 16a Abs.1 auch eine sprachliche Vorbereitung in Deutschland.
Daraus folgt keine allgemeine Einreisezusage mit A2. Ist ein Vorbereitungskurs vorgesehen, müssen die Bedingungen klar sein: Wer hat den Ausbildungsplatz bestätigt, wann beginnt der Kurs, welches Niveau ist zu erreichen, wann beginnt die Ausbildung und wie wird die Zwischenzeit finanziert?
Ein Sprachzertifikat und die Fähigkeit, auf Deutsch zu lernen, sind getrennt zu beurteilen. Betrieb oder Schule können höhere Kenntnisse verlangen, beispielsweise B2. Im Vorstellungsgespräch müssen Sie Erfahrungen erklären und Fragen verstehen. Später folgen Arbeitsanweisungen, Fachbegriffe und schriftliche Aufgaben. Die konkreten Stellenanforderungen sind aussagekräftiger als Werbung mit „Grundkenntnisse genügen“.
Ein hilfreicher Selbsttest: Erklären Sie ohne Übersetzer das Berufsbild, schildern Sie eine Arbeitssituation und schreiben Sie eine kurze E-Mail zur Terminverschiebung. Fällt das noch schwer, planen Sie Zeit für Sprechpraxis und Fachwortschatz ein. Reine Prüfungsvorbereitung kann Lücken lassen, die erst in den ersten Ausbildungswochen auffallen.
Ein eigenständiges Sprachkursvisum ist davon zu unterscheiden. Seine Voraussetzungen erläutert unser Beitrag zum Sprachkursvisum für Deutschland. Ein selbst gebuchter Kurs wird nicht allein deshalb zur Vorbereitung nach § 16a, weil man danach gern eine Ausbildung finden möchte.
Reichen Ihre Kenntnisse für die ausgewählte Ausbildung noch nicht aus, besprechen Sie die Sprachvorbereitung mit FIRMDER / RelocationDE. Bringen Sie die Anforderungen des Betriebs oder der Schule und den geplanten Starttermin mit. Der Lernplan sollte sich daran orientieren und nicht nur am Namen eines Zertifikats.
Was ist im Ausbildungsvertrag vor dem Visumantrag zu prüfen?
Aus dem Vertrag sollten Beruf, Vertragsparteien, Beginn, Dauer, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Beendigungsbedingungen hervorgehen. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt die Vertragsinhalte.
Für Bewerber aus dem Ausland sind besonders diese Fragen wichtig:
- Welche Ausbildung ist es? Stimmen Berufsbezeichnung in Vertrag, Ausschreibung und Schulunterlagen überein? Wer verantwortet Ausbildung und Praxis?
- Welche Termine sind verbindlich? Wann müssen Sie ankommen, wann beginnt der Unterricht und kann der Start bei einer verzögerten Visumentscheidung verschoben werden?
- Wie wird bezahlt? Steht die Bruttovergütung für jedes Ausbildungsjahr fest? Wann erfolgt die erste Zahlung, und werden Unterkunft oder Verpflegung abgezogen?
- Wo wohnen Sie? Für ein zugesagtes Zimmer braucht es Angaben zu Kosten, Adresse oder klaren Bereitstellungsbedingungen. „Wir helfen bei der Wohnungssuche“ reicht für einen Finanzplan nicht aus.
- Welche Dokumente sind noch Bedingung? Beispielsweise Sprachzertifikat, Schulabschlussanerkennung oder Schulbestätigung. Eine mündliche Zusage kann einen anderen Status haben als die endgültige Aufnahme.
- Wie kann der Vertrag enden? Klären Sie Probezeit, Kündigung und gesonderte Verpflichtungen gegenüber einem Vermittler.
Erkundigen Sie sich, soweit vorgesehen, nach Vertragsregistrierung und zuständiger Kammer. Sind mehrere Organisationen beteiligt, halten Sie fest, wer ausbildet, bezahlt und die Unterkunft stellt. Bewahren Sie Antworten schriftlich auf. Akzeptieren Sie kein Angebot für gewöhnliche ungelernte Arbeit, das nur für die Papiere „Ausbildung“ genannt wird.

Wie viel Geld ist für eine Ausbildung 2026 erforderlich?
Die offiziellen Finanzierungswerte unterscheiden sich nach Aufenthaltszweck. Make it in Germany nennt zum Prüfzeitpunkt folgende Beträge:
| Weg | Monatlicher Finanzierungswert 2026 |
|---|---|
| Betriebliche Ausbildung | Bei mindestens 1.048 Euro brutto oder 822 Euro netto Ausbildungsvergütung gilt der Lebensunterhalt als gesichert. |
| Schulische Ausbildung | Mindestens 959 Euro netto müssen verfügbar sein. |
| Suche nach einem Ausbildungsplatz | Mindestens 1.091 Euro, etwa durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. |
Bei schulischen Ausbildungen kommen unter anderem Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Stipendium als Nachweis in Betracht. Reicht die betriebliche Vergütung nicht aus, kann die Differenz durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung gedeckt werden. Letztere ist eine förmliche finanzielle Verpflichtung und kein gewöhnlicher Brief eines Verwandten. Die Unterscheidung der Finanzierungswege bestätigen auch die Informationen des Auswärtigen Amts zur Ausbildung.
Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht voneinander abgezogen werden. Ermitteln Sie zunächst die Vergütung nach Abzügen und vergleichen Sie gleichartige Werte. Das genannte Schwellenpaar ist kein allgemeiner Brutto-Netto-Rechner für jede Person.
Beispiel für eine nicht ausreichende Vergütung
Angenommen, bei einer betrieblichen Ausbildung sind monatlich 750 Euro netto bestätigt und der anwendbare Vergleichswert beträgt 822 Euro. Die rechnerische Lücke beträgt 72 Euro monatlich. Wird ein Nachweis für zwölf Monate verlangt, ergibt sich zunächst ein zusätzlicher Bedarf von 864 Euro: 72 × 12.
Das ist ein Rechenbeispiel, kein festgesetzter Betrag für einen konkreten Antragsteller. Nachweiszeitraum, zulässige Deckung, Vergütungsänderungen und Unterkunftsbedingungen müssen anhand der Unterlagen geprüft werden. Beginnt ein Sprachkurs vor der bezahlten Ausbildung, werden die Monate vor der ersten Vergütung gesondert kalkuliert. Später erwartetes Geld finanziert die Gegenwart nicht automatisch.
Bei der Ausbildungsplatzsuche ergeben neun Monate zu je 1.091 Euro insgesamt 9.819 Euro. Das ist eine rechnerische Orientierung für diesen Zeitraum und diese Finanzierungsart, ohne Gebühren oder Umzugskosten. Die vollen neun Monate werden nicht automatisch bewilligt.
Warum der Visumwert nicht dem Umzugsbudget entspricht
Auch wenn die Vertragsvergütung die finanzielle Prüfung erfüllt, sollten Sie folgende Kosten zusätzlich berechnen:
- Übersetzungen, notwendige Beglaubigungen und Sprachprüfung;
- Visumkosten, Reise und vorübergehende Unterbringung;
- Mietkaution und erste Mietzahlung;
- Versicherung ab Einreise bis zum Beginn des regulären Schutzes;
- Lebensmittel, Kommunikation und Verkehr bis zur ersten Vergütung;
- laufende Miete, Nebenkosten und Fahrten zwischen Schule und Betrieb;
- Reserve für einen späteren Start, ein anderes Zimmer oder unvorhergesehene Ausgaben.
Erstellen Sie zwei Budgets: einmalige Ausgaben vor der Abreise und monatliche Kosten nach Ausbildungsbeginn. Verwenden Sie echte Wohnungsangebote aus der vorgesehenen Stadt. Stellt der Betrieb ein Zimmer, klären Sie, ob es bei Krankheit, Unterbrechung oder Abbruch verfügbar bleibt. Die Planung sollte zumindest bekannte Zahlungstermine und absehbare Verzögerungen verkraften.
Vom Ausland aus suchen und Termine realistisch planen
Suchen können Sie direkt bei Betrieben, über die Bundesagentur für Arbeit und auf den Ausbildungsportalen der Kammern. Geeignete Anlaufstellen enthält die offizielle Übersicht zur Ausbildungsplatzsuche. Sie weist auch darauf hin, dass Auswahlverfahren häufig zwölf bis achtzehn Monate vorher beginnen und viele Ausbildungen im August oder September starten. Eine einheitliche Frist für sämtliche Berufe gibt es nicht.
Nehmen Sie mehrere Regionen in Ihre erste Auswahl auf. Vergleichen Sie neben der Vergütung auch Wohnkosten, Verkehrsanbindung und verfügbare Unterkünfte. Markieren Sie Betriebe, die ausdrücklich Bewerbungen von Personen im Ausland berücksichtigen.
Führen Sie eine Bewerbungsliste mit Datum, Kontaktperson, erwarteter Antwort und nächstem Schritt. Fragen Sie nach Gesprächen nach fehlenden Unterlagen und dem Entscheidungsstand. Dadurch werden Ursachen für Verzögerungen sichtbar: wenig Resonanz, unzureichendes Deutsch, ungeeigneter Schulabschluss oder fehlende Plätze zum gewünschten Termin.
Bleibt bis zum Start wenig Zeit, vereinbaren Sie mit dem Ausbildungsanbieter eine realistische Verschiebungsmöglichkeit. Bezahlen Sie keinen nicht erstattbaren Umzug aufgrund des Versprechens, das Visum komme innerhalb einer festen Wochenzahl. Die Dauer hängt von Vertretung, Fallprüfung und möglichen Nachforderungen ab.
Unterlagen und Schritte vor der Antragstellung
Maßgeblich ist die Checkliste der für Ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Einreichung, Übersetzungen und Urkundenanforderungen unterscheiden sich zwischen Ländern. Leben Sie nicht im Staat Ihrer Staatsangehörigkeit, klären Sie frühzeitig, welcher Nachweis die Antragstellung an diesem Ort ermöglicht.
- Reisepass und gegebenenfalls Nachweise des rechtmäßigen Aufenthalts im Antragsland;
- Vertrag oder Aufnahmebestätigung mit Angaben zu Ausbildung und Terminen;
- Schulzeugnis, Anlagen, notwendige Übersetzungen und gegebenenfalls Anerkennung;
- Lebenslauf und Begründung der Berufswahl mit nachvollziehbarem Bildungsweg;
- Sprachzertifikat oder Nachweise zur Sprachprüfung durch den Anbieter und zur vereinbarten Vorbereitung;
- Vergütungsnachweis und Deckung einer möglichen Finanzierungslücke;
- für den jeweiligen Zeitraum geeignete Krankenversicherung;
- Antragsformular, Fotos, Unterlagen des Ausbildungsanbieters und weitere Bestandteile der örtlichen Checkliste.
Bei § 17 Abs.1 werden statt eines vorhandenen Vertrags das Suchvorhaben und die besonderen Voraussetzungen dieses Wegs nachgewiesen. Vermischen Sie die beiden Unterlagensätze nicht zu einem Antrag mit unklarem Aufenthaltszweck.
Der offizielle Ablauf zum Ausbildungsvisum umfasst die Online-Antragstellung über das Auslandsportal, soweit verfügbar, die Vorlage von Originalen und anschließend die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Ein Upload ersetzt vorgeschriebene persönliche Schritte nicht. Nach der Einreise folgen Wohnsitzanmeldung und rechtzeitiger Antrag auf die passende Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums.
Während und nach der Ausbildung
§ 16a erlaubt eine von der Ausbildung unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche. Ein erhoffter Nebenjob sollte aber nicht die Grundlage eines bislang unbelegten Visumbudgets bilden. Prüfen Sie zuerst Stundenplan, tatsächliche Belastung und Bedingungen der konkreten Beschäftigung.
Nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland ermöglicht § 20 Abs.1 Nr.3 und Abs.2 AufenthG bei Erfüllung der Bedingungen einen Aufenthalt zur Arbeitssuche von bis zu 18 Monaten. Anschließend wird die passende Grundlage für die Beschäftigung geprüft. Eine Niederlassungserlaubnis entsteht nicht automatisch mit dem Abschluss; dafür gelten eigene Voraussetzungen.
Endet die Ausbildung vorzeitig, reicht der Blick auf das aufgedruckte Ablaufdatum der Aufenthaltstitelkarte nicht aus. Besprechen Sie die Änderung rechtzeitig mit der Ausländerbehörde und klären Sie das weitere Vorgehen. Gehen Sie nicht davon aus, dass jede Vertragsbeendigung denselben Zeitraum für die Suche nach einem Ersatzplatz eröffnet.
Häufige Fragen
Es gibt keine allgemeine Altersobergrenze für den Ausbildungsbeginn. Die Grenze „unter 35“ gilt für die Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Abs.1. Liegt bereits ein Ausbildungsplatz vor, werden die Bedingungen der Ausbildung und des Visumantrags gesondert geprüft.
Mitunter ja: wenn die geeignete Vergütung den Lebensunterhalt vollständig deckt oder ein anderer Finanzierungsnachweis akzeptiert wird. Bei zu geringer Vergütung muss die Lücke geschlossen werden. Die Bezeichnung der Ausbildung allein befreit nicht vom Finanzierungsnachweis.
Nein. B1 ist der übliche Ausgangspunkt für die Visumvorbereitung auf diesem Weg. Schule oder Betrieb können höhere Anforderungen stellen; das Verständnis beruflicher Sprache wird außerdem praktisch beurteilt.
Darauf sollte der erste Umzug nicht aufgebaut werden. Das Recht auf einen kurzen Besuch belegt keine Berechtigung, eine Ausbildung aufzunehmen. Ob ein passender Status im Inland beantragt werden kann, hängt von Staatsangehörigkeit und Umständen ab. Wer ein Visum benötigt, sollte grundsätzlich mit einem geeigneten nationalen Visum vor der Einreise planen.
Nicht automatisch. Entscheidend sind die Anforderungen an die Schulbildung und den gewählten Beruf. Eine Bewertung des Hochschulabschlusses ersetzt keine Prüfung des Schulzeugnisses, wenn Schule oder Betrieb diese verlangen.
Klären Sie schriftlich, ob der Beginn verschoben werden kann und welche Dokumente aktualisiert werden müssen. Der Betrieb ist nicht automatisch verpflichtet, den Platz unbegrenzt freizuhalten. Eine neue Startzeit muss mit dem Anbieter vereinbart und, soweit erforderlich, im Visumverfahren berücksichtigt werden.
Nein, eine allgemeine Beschäftigungsgarantie gibt es nicht. Eine Übernahme hängt von der Entscheidung des Betriebs und einem neuen Vertrag ab. Ausbildungsabschluss, Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung und Niederlassungserlaubnis sind unterschiedliche Schritte.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Rechtslage und Beträge im Ausgangsbeitrag wurden am 19.10.2026 geprüft. Zentrale Quellen sind § 16a zur Berufsausbildung, § 17 zur Ausbildungsplatzsuche, § 2 mit Begriffsbestimmungen, Make it in Germany zu Visum und Finanzierung sowie das Auswärtige Amt zur Lebensunterhaltssicherung 2026. Weitere Links stehen bei den jeweiligen Themen.
Dieser Beitrag dient der Information. Der konkrete Weg hängt von Staatsangehörigkeit, Bildungsstand, Ausbildung, Vertrag und Anforderungen der zuständigen Auslandsvertretung ab. Über Visum und Aufenthaltserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden.
Wenden Sie sich für eine individuelle Besprechung Ihres Ausbildungsumzugs an FIRMDER / RelocationDE. Wir besprechen Aufenthaltsweg, Vertrag oder Zusage, Deutschkenntnisse, Finanzierung und Visumunterlagen. Bei guten Sprachkenntnissen und passender Qualifikation kann auch Unterstützung bei der Arbeitgebersuche besprochen werden. Ob und in welchem Umfang wir gerade die Ausbildungsplatzsuche begleiten können, wird gesondert vereinbart; einen Platz oder ein Visum garantieren wir nicht.