Mit 45, 50 oder 55 Jahren erstmals zum Arbeiten nach Deutschland zu ziehen, ist möglich. Für Fachkräfte nach § 18a und § 18b gibt es kein allgemeines Höchstalter. Bei der erstmaligen Erteilung ab Vollendung des 45. Lebensjahres gilt jedoch eine zusätzliche Voraussetzung: Im Jahr 2026 sind mindestens 55.770 Euro Jahresbruttogehalt oder der Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erforderlich. Das Gesetz ermöglicht außerdem individuelle Ausnahmen. Grundlage ist § 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG.

Vor dem Antrag steht auch eine praktische Aufgabe: einen Arbeitgeber zu finden, zu dem Qualifikation, Erfahrung und Sprachkenntnisse passen. Deutsch erweitert die Suchmöglichkeiten deutlich. Englischsprachige Stellen gibt es, insbesondere in der IT und internationalen Teams. Den gesamten Umzug auf die Annahme zu stützen, Sprache spiele keine Rolle, ist jedoch riskant.

Stand: 20. Oktober 2026. Der Beitrag betrifft den ersten beruflichen Umzug aus einem Staat außerhalb der EU, einschließlich der GUS-Staaten. Wer bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, muss seine konkrete Grundlage gesondert prüfen lassen.

Für wen gilt die Regel ab 45?

Im Mittelpunkt stehen zwei Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte:

  • § 18a AufenthG: für Fachkräfte mit einer Berufsausbildung, die den deutschen Anforderungen entspricht;
  • § 18b AufenthG: für Fachkräfte mit deutschem, anerkanntem ausländischem oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarem ausländischem Abschluss.

Die Altersvoraussetzung betrifft die erstmalige Erteilung nach diesen Vorschriften nach Vollendung des 45. Lebensjahres. Das bedeutet nicht „erst ab dem 46. Geburtstag“. Wenn Sie 45 geworden sind, gehört die finanzielle Prüfung bereits in Ihre Vorbereitung.

„Arbeitsvisum“ ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Für die Blaue Karte EU gilt § 18g; bei bestimmten berufserfahrenen Beschäftigten greifen andere Vorschriften. Anforderungen dürfen nicht ungeprüft zwischen den Wegen übertragen werden. Einen Überblick bietet unser Beitrag zum Umzug nach Deutschland über eine Beschäftigung.

Unabhängig vom Alter bleiben die üblichen Voraussetzungen bestehen: ein konkretes Angebot für qualifizierte Beschäftigung, passende Qualifikation, gegebenenfalls Berufsausübungserlaubnis und allgemeine Einreisevoraussetzungen. Langjährige Erfahrung ersetzt keine Anerkennung, wenn der gewählte Weg sie verlangt.

Welches Gehalt ist 2026 ab 45 erforderlich?

Für die hier betrachtete erstmalige Erteilung nach § 18a oder § 18b beträgt die Gehaltsschwelle:

  • 55.770 Euro brutto im Jahr;
  • 4.647,50 Euro brutto im Monat bei zwölf gleich hohen Zahlungen.

Die Summe wird auf dem offiziellen Portal Make it in Germany bestätigt. Das Gesetz knüpft an 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung an. Der Wert wird deshalb jährlich angepasst. Für einen Umzug 2027 darf die Zahl von 2026 nicht ungeprüft übernommen werden.

Brutto ist das Gehalt vor Steuern und Sozialabgaben. Das erwartete Netto ist für diesen Vergleich ungeeignet. Einkommen des Ehepartners, Ersparnisse und mögliche Nebentätigkeiten werden nicht automatisch zum Gehalt des maßgeblichen Arbeitsvertrags addiert.

Prüfen Sie vor der Unterschrift Grundgehalt, garantierte Zahlungen, variable Prämien und Probezeitbedingungen. Hängt das Erreichen der Schwelle von einem Bonus ab, muss vorab geklärt werden, ob dieser berücksichtigt wird. Eine angekündigte spätere Erhöhung belegt nicht, dass das anfängliche Angebot die Voraussetzung erfüllt.

Zwei Rechenbeispiele

Ein festes Monatsbrutto von 4.800 Euro ergibt bei zwölf Zahlungen 57.600 Euro jährlich und liegt über der Schwelle für 2026. Qualifikation, Art der Tätigkeit und alle weiteren Bedingungen werden trotzdem geprüft.

Bei 4.300 Euro monatlich ergeben sich 51.600 Euro jährlich. Für die Gehaltsalternative der 45-plus-Regel reicht das nicht. Dann kommen die Prüfung einer angemessenen Altersversorgung, eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme oder eine andere passende Grundlage wie die Blaue Karte EU in Betracht. Die Differenz auf ein gewöhnliches Bankkonto einzuzahlen erfüllt nicht die Gehaltsvoraussetzung.

Berechnen Sie zusätzlich Ihr tatsächliches Haushaltsbudget nach Steuern: Miete, Versicherung, Verkehr, Familienausgaben und eine Reserve bis zur ersten Auszahlung. Das Erreichen einer Visumschwelle sagt noch nicht, ob der Umzug finanziell gut tragbar ist.

Was ist eine angemessene Altersversorgung?

Bei einem Gehalt unter 55.770 Euro lässt das Gesetz den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung als eigenständige Alternative zu. Wer die Gehaltsschwelle erreicht, muss nach dieser Vorschrift nicht zusätzlich zwingend eine Rentenversicherung kaufen.

§ 18 Absatz 2 Nummer 5 nennt aber weder eine universelle Sparsumme noch eine für alle Antragsteller identische Dokumentenliste. Die offizielle Berliner Leistungsseite erklärt beispielsweise, dass ein niedrigeres Gehalt bei anderweitiger staatlicher oder privater Altersversorgung möglich ist. Berliner Hinweise ersetzen nicht die Vorgaben der Auslandsvertretung, bei der Sie beantragen.

Für eine erste Bewertung können Sie Informationen zu bereits vorhandenen Ansprüchen und Vermögenswerten zusammenstellen:

  • erworbene Rentenanwartschaften und Angaben zu erwarteten Zahlungen;
  • bestehende private Rentenverträge mit Beginn und Bedingungen der Leistungen;
  • Ersparnisse und andere Vermögenswerte, die Sie zur Prüfung vorlegen möchten;
  • Nachweise zu Eigentum, Wert und darauf lastenden Verpflichtungen.

Dies ist eine Vorbereitungsliste, keine Zusage, dass jeder Vermögenswert anerkannt wird. Eine Wohnung oder ein bestimmter Kontostand beweist für sich genommen noch keine angemessene Versorgung. Klären Sie, welche Belege im Einzelfall geeignet sind und in welcher Form sie benötigt werden.

Bei ausländischen Rentenansprüchen sind Höhe, Leistungsbeginn, Bedingungen und Bezugsmöglichkeit nach dem Umzug wichtig. Weist ein Dokument nur Versicherungsjahre aus, können weitere Angaben zur Einschätzung des späteren Einkommens erforderlich sein. Übersetzungen, Wertnachweise und Aktualität sind jeweils gesondert zu klären.

Kaufen Sie kein Finanzprodukt allein wegen der Werbung als „Rentenversicherung für das Visum“. Zuerst muss klar sein, welche Voraussetzung es belegen soll und ob die zuständige Stelle diese Absicherung akzeptiert. Werbeaussagen des Verkäufers bestimmen die Visumentscheidung nicht.

Wann kommt eine Ausnahme infrage?

§ 18 Absatz 2 Nummer 5 lässt ein Absehen von der Voraussetzung bei öffentlichem Interesse an der Beschäftigung zu, insbesondere aus regionalen, wirtschaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Gründen. Ausdrücklich genannt werden Fälle, in denen die Gehaltsschwelle nur geringfügig unterschritten oder die Altersgrenze nur geringfügig überschritten wird.

Das ist eine Entscheidung im Einzelfall. Die Vorschrift enthält weder einen automatischen Gehaltsabschlag von zehn Prozent noch einen einheitlichen zusätzlichen Alterskorridor. Dass ein Arbeitgeber schon lange sucht, garantiert keine Ausnahme.

Wenn Sie diesen Weg prüfen, bereiten Sie die Begründung mit dem Arbeitgeber vor: Warum ist die Stelle wichtig, welche Aufgaben übernehmen Sie, und worin besteht das betreffende Interesse? Entscheiden muss die zuständige Stelle. Unternehmen oder Vermittler können das Ergebnis nicht vorab garantieren.

Blaue Karte EU ab 45: eine eigene Prüfung

Die Altersvoraussetzung des § 18 Absatz 2 Nummer 5 bezieht sich auf die erstmalige Erteilung nach § 18a oder § 18b. Sie wird nicht automatisch auf die Blaue Karte EU nach § 18g übertragen. Prüfen Sie deshalb diese Möglichkeit, bevor Sie ein Angebot wegen des Gehalts ausschließen.

Für 2026 gelten bei der Blauen Karte folgende Jahresbruttogrenzen:

  • 50.700 Euro im Regelfall;
  • 45.934,20 Euro für gesetzlich vorgesehene Kategorien, darunter passende Engpassberufe, mit der erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Die niedrigere Schwelle ist auch für geeignete Berufseinsteiger mit kürzlich erworbenem Abschluss und den besonderen IT-Weg ohne formalen Abschluss vorgesehen. Jede Kategorie hat eigene Voraussetzungen. Die Werte veröffentlicht Make it in Germany zur Blauen Karte EU.

Das Gehalt allein genügt nicht. Regelmäßig sind ein geeigneter Hochschulabschluss oder zulässiger vergleichbarer tertiärer Abschluss, eine der Qualifikation angemessene Tätigkeit und ein Beschäftigungsangebot für mindestens sechs Monate erforderlich. Für reglementierte Berufe wird die Berufszulassung geprüft. Der besondere IT-Weg stellt eigene Anforderungen an die Erfahrung. Rechtsgrundlage ist § 18g AufenthG.

Beispiel: Ein 49-jähriger Bewerber mit einem Angebot über 52.000 Euro jährlich erreicht die 45-plus-Gehaltsschwelle für § 18b nicht, überschreitet aber die allgemeine Grenze der Blauen Karte. Sind die übrigen Voraussetzungen des § 18g erfüllt, kann dies passen. Anderenfalls lässt sich ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag nicht einfach in „Blue Card“ umbenennen.

Sie haben bereits ein Angebot? Besprechen Sie mit FIRMDER/RelocationDE die Prüfung von Blauer Karte und Arbeitsaufenthalt. Wir gleichen Qualifikation, Aufgaben und Vergütung ab, um die passende Grundlage und einen möglichen zusätzlichen Prüfbedarf zur Altersversorgung zu bestimmen.

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Qualifikation, Aufgaben, Gehalt und Sprache gemeinsam prüfen. KI-generierte Illustration.

Deutschkenntnisse vor der Arbeitgebersuche

Für § 18a, § 18b und die Blaue Karte enthält das Aufenthaltsgesetz keine einheitliche allgemeine Sprachstufe. Dies zeigt die offizielle Übersicht der Sprachanforderungen. Bei Anerkennung, Berufszulassung und der Prüfung konkreter Umstände können zusätzliche Anforderungen gelten.

Für die Einstellung zählen die Aufgaben: Können Sie das Gespräch führen, Anweisungen verstehen, mit Kollegen und Kunden kommunizieren und dokumentieren? Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass gutes Deutsch die Chancen verbessert, viele Unternehmen zumindest Grundkenntnisse erwarten und Englisch allein häufig nicht reicht.

Prüfen Sie die Sprache besonders sorgfältig bei Arbeit mit Patienten, Kindern, örtlichen Kunden, Produktionsanweisungen oder der Leitung deutschsprachiger Teams. In reglementierten Berufen sind allgemeines und fachbezogenes Deutsch, Prüfungsform und Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes gesondert zu klären.

Ist eine Stelle nur mit Englisch möglich?

Ja. Suchen können Sie insbesondere in der IT sowie bei bestimmten internationalen Unternehmen und Teams. Englischsprachige Arbeit ist aber weder auf IT begrenzt noch in jeder IT-Stelle selbstverständlich. Selbst innerhalb eines Unternehmens können Abteilungen unterschiedliche Arbeitssprachen haben.

Ohne Deutsch ist die Auswahl meist kleiner. Belegen Sie Ihren Plan deshalb mit tatsächlich passenden englischsprachigen Stellen. Auch Englisch sollte daran gemessen werden, ob Sie damit arbeiten und Interviews führen können.

Sprachvorbereitung und Stellensuche verbinden

Wählen Sie mehrere passende Anzeigen und notieren Sie wiederkehrende Sprachvoraussetzungen. Üben Sie, Ihre Erfahrung vorzustellen, eine berufliche Aufgabe zu erklären und Rückfragen zu beantworten. B1 bis B2 kann für deutschsprachige Stellen ein Vorbereitungsziel sein; Arbeitgeber oder Berufszulassung können jedoch andere Anforderungen stellen.

Ein Zertifikat allein genügt praktisch nicht. Gerade mit langjähriger Erfahrung müssen Sie diese in der Interviewsprache vermitteln können. Bereiten Sie Beispiele zu jüngsten Projekten, Verantwortung, Ergebnissen und eingesetzten Werkzeugen vor. Nehmen Sie Sprache in den Plan auf, bevor Sie umfangreich Bewerbungen versenden.

Einen Arbeitgeber für den Umzug ab 45 finden

Beginnen Sie mit einem konkreten Berufsziel: Welche Tätigkeit können Sie heute in Deutschland ausüben, und welche Unterlagen belegen das? „Ich nehme jede Arbeit“ erschwert die Einordnung und erfüllt nicht die Voraussetzung qualifizierter Beschäftigung nach § 18a oder § 18b.

Erfassen Sie bei Stellen fünf Punkte: Aufgaben, Ausbildung, Sprache, Region und Gehalt. Notieren Sie zusätzlich, ob das Unternehmen Bewerber aus dem Ausland berücksichtigt und die Dokumentenvorbereitung unterstützt. Die für das Alter relevante Vergütung sollte vor einer langen Interviewfolge geklärt werden.

Heben Sie im Lebenslauf aktuelle Erfahrung hervor: Projekte, Maschinen, Software, Führungsaufgaben und tatsächlich belegbare Ergebnisse. Zwanzig Jahre Berufserfahrung werden überzeugend, wenn die heute benötigten Fähigkeiten erkennbar sind. Erfinden Sie keine Erfolge und übertreiben Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht.

Nutzen Sie Unternehmensseiten, Fachportale und offizielle Jobangebote. Weitere Hinweise zu Stellen und Lebenslauf bietet der Beitrag über Arbeit in Deutschland für russischsprachige Fachkräfte. Lassen Sie nach dem Gespräch Aufgaben, Vergütung, Beginn und noch zu erfüllende Voraussetzungen schriftlich bestätigen.

Noch kein Arbeitgeber? Fragen Sie Unterstützung bei Stellensuche und Bewerbungsvorbereitung an. FIRMDER/RelocationDE hilft bei Profileinschätzung, Lebenslauf, Suche geeigneter Stellen und Kommunikation mit Arbeitgebern. Der Umfang wird individuell vereinbart. Die Einstellung entscheidet das Unternehmen, über das Visum entscheiden die Behörden.

Qualifikation und Vertrag: mehr als eine Altersfrage

Für § 18a muss eine ausländische Berufsqualifikation regelmäßig in Deutschland anerkannt werden. Bei § 18b sind Hochschule und konkreter Abschluss zu prüfen oder eine notwendige Bewertung einzuholen. H+ in anabin betrifft die Hochschule und ersetzt die Prüfung des Abschlusses nicht. Fehlen ausreichende Angaben, kann eine Zeugnisbewertung der ZAB erforderlich sein. Siehe die offiziellen Hinweise zur Bewertung akademischer Abschlüsse.

Nach § 18a und § 18b muss die Arbeit qualifiziert sein, aber nicht zwingend genau dem Studien- oder Ausbildungsfach entsprechen. Für einen reglementierten Beruf bleibt die erforderliche Berufsausübungserlaubnis oder eine gesetzlich vorgesehene Zusicherung notwendig. Eine Hilfstätigkeit wird nicht dadurch qualifiziert, dass ihr Bewerber einen Hochschulabschluss besitzt.

Gleichen Sie im Vertrag und den Arbeitgeberunterlagen Position, Aufgaben, Stunden, Arbeitsort, Laufzeit, Beginn und Bruttovergütung ab. Regelmäßig ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich; dabei werden die Bedingungen mit denen inländischer Beschäftigter verglichen. Einstellungsbereitschaft und Visumerlaubnis bleiben getrennte Schritte.

Checkliste vor dem Visumantrag

Die genaue Dokumentenliste erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen deutschen Vertretung. Prüfen Sie zur Vorbereitung:

  1. Rechtsgrundlage: Warum passt § 18a, § 18b oder § 18g, und sind die Voraussetzungen erfüllt?
  2. Alter und Finanzen: Gilt die 45-plus-Regel? Reicht das Gehalt oder wie wird Altersversorgung belegt?
  3. Qualifikation: Liegen Abschluss, Anlagen, Anerkennung, anabin-Nachweise oder ZAB-Bewertung vor?
  4. Beruf und Sprache: Welche Zulassung, Prüfungen und Kenntnisse sind notwendig?
  5. Arbeitgeber: Stimmen Vertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis überein? Wer liefert zusätzliche Nachweise?
  6. Persönliche Unterlagen: Sind Pass, Antrag, Fotos, Lebenslauf, notwendige Übersetzungen und Versicherungsschutz vorbereitet?
  7. Antragsland: Stehen Zuständigkeit und aktuelles Termin- oder Onlineverfahren fest?
  8. Zeit und Budget: Ist der Beginn abgestimmt? Sind Ausgaben bis zum ersten Gehalt und eine mögliche Verschiebung berücksichtigt?

Liegt das Gehalt nahe an der Schwelle und reicht das Verfahren ins nächste Kalenderjahr, prüfen Sie die dann maßgeblichen Werte erneut. Planen Sie keine nicht erstattbaren Ausgaben aufgrund einer versprochenen Visumgarantie innerhalb einer bestimmten Wochenzahl.

Häufige Fragen

Ja. § 18a und § 18b kennen kein allgemeines Höchstalter. Bei erstmaliger Erteilung ab 45 sind die besondere finanzielle Voraussetzung, Qualifikation, Beschäftigung und sonstigen Bedingungen zu prüfen.

Nein. Das ist das Jahresbruttogehalt der Gehaltsalternative für 2026. Ersparnisse können bei der Altersversorgung eine Rolle spielen, werden dadurch aber nicht zu Vertragsgehalt.

Ja, bei nachgewiesener angemessener Altersversorgung oder einer angewandten gesetzlichen Ausnahme. Angemessene Arbeitsbedingungen und alle übrigen Anforderungen werden unabhängig davon geprüft.

Nein. Wer die Gehaltsvoraussetzung erfüllt, muss nach dieser Regel nicht zusätzlich Altersversorgung nachweisen. Bei geringerem Gehalt werden zunächst vorhandene Ansprüche und Unterlagen bewertet, statt pauschal eine „Visumpolice“ zu kaufen.

Möglicherweise. Sie hat eigene Schwellen und Voraussetzungen. Prüfen Sie Qualifikation, passende Tätigkeit, Dauer des Angebots und Gehaltskategorie. Die Altersregel für § 18a und § 18b wird nicht automatisch übertragen.

Für § 18a, § 18b und die Blaue Karte gibt es keine einheitliche allgemeine Stufe. Deutsch ist aber für die Arbeitgebersuche wichtig und in manchen Berufen für die Zulassung erforderlich. Entscheidend sind Tätigkeit und Einwanderungsweg.

Nein. Diese Grundlagen verlangen qualifizierte Beschäftigung. Ein Abschluss und ein einstellungsbereiter Arbeitgeber ersetzen diese Voraussetzung nicht. Andere Wege müssen gesondert geprüft werden.

So starten Sie

Bereiten Sie Lebenslauf, Ausbildungsangaben, Sprachkenntnisse und Berufsziel vor. Bei vorhandenem Angebot ergänzen Sie den Vertrag mit Bruttogehalt. Liegt die Summe unter der maßgeblichen Schwelle, klären Sie, ob Rentenansprüche und andere Versorgungsnachweise untersucht werden müssen.

Die Bedingungen hängen von Dokumenten, Beruf, Rechtsgrundlage und Antragsland ab. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Über Visa und Aufenthaltstitel entscheiden die zuständigen deutschen Behörden.

Vereinbaren Sie eine Beratung mit FIRMDER/RelocationDE. Wir prüfen Ihren Weg ab 45, Blaue Karte und Arbeitsaufenthalt, bestimmen finanzielle Fragen und besprechen die Unterstützung bei der Arbeitgebersuche. Auch ohne fertiges Angebot können Sie beginnen: mit einer Einschätzung von Beruf, Deutschkenntnissen und realistischem Suchplan.

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